Währrend unsere schwarz-gelben Kicker ihre müden Beine in der Sonne bruzzelten und auch die meisten der Dynamofans die spielfreie Zeit für die unwichtigen Dinge des Lebens nutzten, war die gesetzgebende Kraft, der deutsche Bundestag, nicht ganz so untätig. Am 22.06.2017 haben die Parlamentarier über einschneidende Veränderungen in der bundesdeutschen Strafprozessordnung (StPO) entschieden. Der folgende Text soll Euch kurz über die geplanten Maßnahmen und eventuelle Auswirkungen informieren.
Im Rahmen polizeilicher Vorladungen im Falle von Zeugen gab es eine weitreichende Änderung. Mussten bis dato Zeugen bei einer Vorladung durch die Polizei dieser nicht Folge leisten, sind diese numehr mit der Neufassung des §163 III StPO n.F*. verpflichtet die Ladung wahrzunehmen, soweit dem ein Auftrag der Staatsanwaltschaft zugrunde liegt. Auch hier fehlt eine genaue rechtliche Definition an die Anforderungen des kriminologischen Auftrags. Ob hierfür nun ein kurzer Anruf des Staatsanwalts reicht, wird die alltägliche Praxis zeigen. In jedem Fall empfehlen wir Euch, sich entweder bei uns zu melden oder einen Rechtsbeistand zu Rate ziehen falls ihr eine Zeugenvorladung erhaltet. Unsere Erfahrungen aus der Vergangenheit zeigen, dass ein Wechsel zwischen Zeugen- und Beschuldigtenvernehmung, gerade im Phänomenbereich Fußball, nahezu fließend ist.
Als weitere großen Eingriff in die Strafprozessordnung lässt sich die Abschaffung des Richtervorbehalts bei einer Blutentnahme in §81a StPO n.F.* für bestimmte Verkehrsstraftaten feststellen. Die Polizei kann Euch zukünftig ohne Anordnung durch einen Richter Blut abnehmen lassen, sobald der Verdacht einer der, nach §81a StPO n.F.*, genanten Verkehrsstraftaten gegen Euch besteht. Es bleibt zu hoffen, dass hiermit nicht das Eis zur Streichung des Richtervorbehalts in weiteren Ermittlungsmaßnahmen in Bezug auf Blut- und DNA-Entnahmen außerhalb der Verkehrsstraften gebrochen ist.
Die größte und wahrscheinlich auch die massivste Einschreinkung für die freiheitlich-demokratischen Grundrechte des Bürgers, ist die Neuregelung der Telekommunikationsüberwachung (TKÜ). Bisher beschränkte die Strafprozessordnung eine TKÜ nur auf das Überwachen und Aufzeichnen des laufenden Datenverkehrs bei Netz- sowie Telefonanbieter. Mit der Neufassung des § 100a StPO n.F.* soll anhand eines Zusatzes die sogenannte Quellen-TKÜ eingeführt und wesentlicher früher angewandt werden. Eine Quellen-TKÜ ist das staatlich-legalisierte Hacken durch eine Ermittlungsbehörde eines Endgerätes (Bsp. Handy, Laptop). Das Endgerät ist somit infiltriert, um bspw. auf verschlüsselte Kommunikation (WhatsApp) zugreifen zu können.
Wer nun denkt, dass diese Anwendung ins Reich des internationalen Terrorismus und der Spionageabwehr gehört, der hat sich mit der Einführung des §100d StPO n.F.* völlig geschnitten. Dieser Paragraf soll erstmals eine Online-Durchsuchung außerhalb staatsgefährdener Straftaten ermöglichen. Auf Kommunikationsgeräten wird dabei ebenfalls zunächst staatliche Schadsoftware installiert. Im Rahmen einer Online-Durchsuchung dürfen jedoch nicht nur laufende Daten ausgelesen, sondern das Betriebssystem komplett durchleuchtet und alle gespeicherten Dateien ausgelesen werden. Damit wird den Ermittlungsbehörden ein Zugriff auf sämtliche Informationen auf eurem Handy möglich gemacht – seien es eure Kameraaufnahmen, Kalendereinträge, WhatsApp-Nachrichtenverläufe oder über Fortschritt eurer Jogging-App.
Mit der Neuregelung zur Telekommunikationsüberwachung gibt sich der Staat die Rechtsgrundlage in alle Bereichen eurer Privatsspähre einzudringen. Das Anzapfen von Telefonen und Computern wird nun schon bei einem Anfangsverdacht sogenannter Alltagskriminallität (bspw. Betrug, Raub) ermöglicht. Technische Sicherheitslücken von Betriebssystemen auf Handys oder Computern werden bewusst ausgenutzt um staatliche Trojaner auf die Jagd nach den belastenden Daten auf den Weg zu schicken, wobei die Anforderungen auf den Ermittlungsauftrag völlig unbestimmt bleiben. Mehr denn je heißt es nun: Haltet eure Handys und Laptops fern von eurem Kernbereich privater Lebensgestaltung. Speichert Fotos und andere persönliche Dateien auf getrennte externe Festplattenund verschlüsselt diese.
Wie kam die Änderungen zu Stande?
Ein Blick auf das Zustandekommen des Gesetzesentwurfs, macht die gesamten Neureglungen umso besorgniserregender. Dem Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages vom 22.06.2017 lag ein Gesetzesentwurf der Bundesregierung vom 30.12.2016 zugrunde, welcher dem Bundestag am 22.02.2017 zugeleitet worden war. Während der ursprünglich in den Bundestag eingebrachte Gesetzesentwurf noch vergleichsweise harmlos war und hauptsächlich ein Fahrverbot als Nebenstrafe einführen sollte, änderte sich mit der Beschlussempfehlung des Ausschusses für Recht und Verbraucherschutz am 20.06.2017 das Blatt erheblich. Obwohl im Mai 2017 Informationen zum geplanten Einsatz von Staatstrojanern an die Öffentlichkeit gelangten, enthielt diese Beschlussempfehlung erstmalig die erwähnten Maßnahmen zur Änderung der Telekommunikationsüberwachung. Bereits zwei Tage im Anschluss wurde die Empfehlung auf Antrag der Fraktionen der CDU/CSU und der SPD auf die Tagesordnung im Bundestag gebracht. Wenn man die Schwere der Eingriffe in die Grundrechte des Einzelnen und die demokratische Werteordnung durch den Entwurf bedenkt, erscheint besonders erschreckend, dass der Antrag als eine Art Eilantrag nach Sitzungsbeginn erging und der abgeänderte Gesetzesentwurf somit noch in der gleichen Nacht vom Bundestag beschlossen werden konnte. Im stillen Kämmerlein wurde also eines der weitreichendsten Gesetze, aus unserer Sicht ein Verstoß gegen das Grundgesetz, zur Einschränkung der Bürgerrecht in Form von Telekommunikationsüberwachung ohne öffentliche Debatte im Bundestag beschlossen. Das Gesetz liegt nun im Bundesrat, von dem allerdings ein “Durchwinken” ohne jeglichen Einspruch zu erwarten ist.
Nach Inkrafttreten bleibt nur zu hoffen, dass das Gesetz schleunigst vor dem Bundesverfassungsgericht landet, um dem Wettrüsten der großen Koalition aus CDU/CSU und SPD um deren Vorstellung von “innere Sicherheit” gegen jedes Demokratie- und Freiheitsverständnis, ein Riegel vorgeschoben wird.
Eure Schwarz-Gelbe Hilfe
*n.F. = neue Fassung
Bildquelle: www.szlz.de