Stadt­ver­bot in Olden­burg — erst aus­ge­sperrt, dann Recht bekommen

4 Mai 2026 | Allgemein

Wir schrei­ben das Jahr 2023. Dynamo trifft in der 3. Liga zum ers­ten Mal über­haupt auf den VfB Olden­burg. Neue Stadt, neues Sta­dion, neue Fan­szene auf der ande­ren Seite – für viele Dyna­mo­fans daher ein Spiel, auf das man sich beson­ders freut. Die­ser Vor­freude machte die Poli­zei­di­rek­tion Olden­burg Anfang Januar 2023 aller­dings einen Strich durch die Rech­nung. Es hagelte dut­zende Betre­tungs­ver­bote für das Olden­bur­ger Stadt­ge­biet gegen Dynamofans. 

Begrün­det werden sol­che Stadt­ver­bote meist mit teils faden­schei­ni­gen Argu­men­ten, ein­ge­stell­ten Ermitt­lungs­ver­fah­ren oder auch hane­bü­chi­gen Ver­mu­tun­gen über Fan­ri­va­li­tä­ten und geplante Auseinandersetzungen. 

Ein Dyna­mo­fan, wel­cher nicht vor­be­straft ist und somit völ­lig unbe­schol­ten ist, wandte sich mit dem Wunsch, gegen das Betre­tungs­ver­bot zu kla­gen, an die Schwarz-Gelbe Hilfe. Wir ver­mit­tel­ten ihm eine Rechts­an­wäl­tin und die Klage gegen das Betre­tungs­ver­bot wurde im Januar 2023 beim Ver­wal­tungs­ge­richt Olden­burg eingelegt. 

In der Zwi­schen­zeit stieg der VfB Olden­burg nach der Sai­son 22/23 als 18. der 3. Liga wie­der in die Regio­nal­liga Nord ab. Wäh­rend die Olden­bur­ger in der Regio­nal­liga kick­ten, ver­passte Dynamo erst mit der “Schmach von Meppen” den Auf­stieg in Liga 2, um in der dar­auf­fol­gen­den Sai­son 24/25 dann end­lich den Sprung in die 2. Bun­des­liga zu schaf­fen und kämpft nun der­zeit um den Klas­sen­er­halt. Sprich: Ewig ließ das Ver­wal­tungs­ge­richt Olden­burg das Ver­fah­ren liegen. 

Im April 2026 ‑nach über drei Jahren- war es nun aller­dings soweit: Die münd­li­che Ver­hand­lung fand statt. Argu­mente wur­den noch ein­mal aus­ge­tauscht und bereits in der Ver­hand­lung ließ die zustän­dige Rich­te­rin ver­lau­ten, dass sie das Betre­tungs­ver­bot für rechts­wid­rig hält. Wenige Wochen danach hatte der Dyna­mo­fan es nun schwarz auf weiß: Das Ver­wal­tungs­ge­richt Olden­burg urteilte, dass das Betre­tungs­ver­bot rechts­wid­rig gewe­sen ist.

Das Gericht machte im Urteil deut­lich, dass sol­che Maß­nah­men der Poli­zei nicht auf blo­ßen Ver­mu­tun­gen beru­hen dür­fen. Nur weil jemand Teil einer Fan­szene bzw. Fuß­ball­fan ist oder irgend­wann ein­mal in poli­zei­li­chen Maß­nah­men auf­ge­taucht ist, lässt sich dar­aus noch lange keine kon­krete Gefahr ablei­ten. Ein „könnte ja sein“ reicht eben nicht aus, um jeman­den für einen gan­zen Tag aus einer Stadt zu verbannen.

Dar­über hin­aus war das Ver­bot auch in sei­ner Aus­ge­stal­tung völ­lig über­zo­gen. Statt sich auf die Berei­che rund ums Sta­dion oder typi­sche Treff­punkte zu beschrän­ken, wurde gleich das gesamte Stadt­ge­biet ein­be­zo­gen – also auch Orte, die mit dem Fuß­ball- bzw. Fangesche­hen rea­lis­ti­scher­weise über­haupt nichts zu tun haben. Und auch zeit­lich ging die Maß­nahme weit über das hin­aus, was Gerichte übli­cher­weise als ange­mes­sen anse­hen. Wäh­rend in ver­gleich­ba­ren Fäl­len oft von eini­gen Stun­den vor und nach dem Spiel die Rede ist, umfasste das Olden­bur­ger Stadt­ver­bot ganze 24 Stun­den!

Das Gericht kam des­halb zu einem kla­ren Ergeb­nis: unver­hält­nis­mä­ßig – und damit rechtswidrig.

Was dabei oft unter­geht, sind die Fol­gen sol­cher Betre­tungs­ver­bote über den eigent­li­chen Spiel­tag hin­aus. Ein sol­ches Stadt­ver­bot ver­schwin­det nicht ein­fach spur­los in einem Akten­ord­ner, son­dern taucht in poli­zei­li­chen Daten­ban­ken wie­der auf – Stich­wort „Datei Gewalt­tä­ter Sport“. Für die Betrof­fe­nen kann das bedeu­ten, dass sie bei Poli­zeikontrol­len plötz­lich anders behan­delt wer­den, sich recht­fer­ti­gen müs­sen, die Kon­trolle am Flug­ha­fen deut­lich län­ger dau­ert als bei ande­ren Flug­gäs­ten oder die Aus­reise ganz ver­wei­gert wird.

Genau des­halb ist so ein Urteil mehr als nur ein nach­träg­li­cher Erfolg auf dem Papier. Es ist auch ein Stück weit eine Klar­stel­lung, da die Poli­zei nicht gren­zen­los ein­schrän­kende Ver­bote ertei­len kann und das alles auch noch unter dem Deck­man­tel der “Präven­tion von Fan­ge­walt, denn sie sind schlicht Aus­druck der Ein­schrän­kung von freier Fan­kul­tur

Soll­tet Ihr auch von sol­chen Maß­nah­men betrof­fen sein, dann mel­det Euch immer bei der Schwarz-Gelben Hilfe — der Fan­hilfe der SG Dynamo Dresden. 

Eure Schwarz-Gelbe Hilfe

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