Wir schreiben das Jahr 2023. Dynamo trifft in der 3. Liga zum ersten Mal überhaupt auf den VfB Oldenburg. Neue Stadt, neues Stadion, neue Fanszene auf der anderen Seite – für viele Dynamofans daher ein Spiel, auf das man sich besonders freut. Dieser Vorfreude machte die Polizeidirektion Oldenburg Anfang Januar 2023 allerdings einen Strich durch die Rechnung. Es hagelte dutzende Betretungsverbote für das Oldenburger Stadtgebiet gegen Dynamofans.
Begründet werden solche Stadtverbote meist mit teils fadenscheinigen Argumenten, eingestellten Ermittlungsverfahren oder auch hanebüchigen Vermutungen über Fanrivalitäten und geplante Auseinandersetzungen.
Ein Dynamofan, welcher nicht vorbestraft ist und somit völlig unbescholten ist, wandte sich mit dem Wunsch, gegen das Betretungsverbot zu klagen, an die Schwarz-Gelbe Hilfe. Wir vermittelten ihm eine Rechtsanwältin und die Klage gegen das Betretungsverbot wurde im Januar 2023 beim Verwaltungsgericht Oldenburg eingelegt.
In der Zwischenzeit stieg der VfB Oldenburg nach der Saison 22/23 als 18. der 3. Liga wieder in die Regionalliga Nord ab. Während die Oldenburger in der Regionalliga kickten, verpasste Dynamo erst mit der “Schmach von Meppen” den Aufstieg in Liga 2, um in der darauffolgenden Saison 24/25 dann endlich den Sprung in die 2. Bundesliga zu schaffen und kämpft nun derzeit um den Klassenerhalt. Sprich: Ewig ließ das Verwaltungsgericht Oldenburg das Verfahren liegen.
Im April 2026 ‑nach über drei Jahren- war es nun allerdings soweit: Die mündliche Verhandlung fand statt. Argumente wurden noch einmal ausgetauscht und bereits in der Verhandlung ließ die zuständige Richterin verlauten, dass sie das Betretungsverbot für rechtswidrig hält. Wenige Wochen danach hatte der Dynamofan es nun schwarz auf weiß: Das Verwaltungsgericht Oldenburg urteilte, dass das Betretungsverbot rechtswidrig gewesen ist.
Das Gericht machte im Urteil deutlich, dass solche Maßnahmen der Polizei nicht auf bloßen Vermutungen beruhen dürfen. Nur weil jemand Teil einer Fanszene bzw. Fußballfan ist oder irgendwann einmal in polizeilichen Maßnahmen aufgetaucht ist, lässt sich daraus noch lange keine konkrete Gefahr ableiten. Ein „könnte ja sein“ reicht eben nicht aus, um jemanden für einen ganzen Tag aus einer Stadt zu verbannen.
Darüber hinaus war das Verbot auch in seiner Ausgestaltung völlig überzogen. Statt sich auf die Bereiche rund ums Stadion oder typische Treffpunkte zu beschränken, wurde gleich das gesamte Stadtgebiet einbezogen – also auch Orte, die mit dem Fußball- bzw. Fangeschehen realistischerweise überhaupt nichts zu tun haben. Und auch zeitlich ging die Maßnahme weit über das hinaus, was Gerichte üblicherweise als angemessen ansehen. Während in vergleichbaren Fällen oft von einigen Stunden vor und nach dem Spiel die Rede ist, umfasste das Oldenburger Stadtverbot ganze 24 Stunden!
Das Gericht kam deshalb zu einem klaren Ergebnis: unverhältnismäßig – und damit rechtswidrig.
Was dabei oft untergeht, sind die Folgen solcher Betretungsverbote über den eigentlichen Spieltag hinaus. Ein solches Stadtverbot verschwindet nicht einfach spurlos in einem Aktenordner, sondern taucht in polizeilichen Datenbanken wieder auf – Stichwort „Datei Gewalttäter Sport“. Für die Betroffenen kann das bedeuten, dass sie bei Polizeikontrollen plötzlich anders behandelt werden, sich rechtfertigen müssen, die Kontrolle am Flughafen deutlich länger dauert als bei anderen Fluggästen oder die Ausreise ganz verweigert wird.
Genau deshalb ist so ein Urteil mehr als nur ein nachträglicher Erfolg auf dem Papier. Es ist auch ein Stück weit eine Klarstellung, da die Polizei nicht grenzenlos einschränkende Verbote erteilen kann und das alles auch noch unter dem Deckmantel der “Prävention von Fangewalt”, denn sie sind schlicht Ausdruck der Einschränkung von freier Fankultur.
Solltet Ihr auch von solchen Maßnahmen betroffen sein, dann meldet Euch immer bei der Schwarz-Gelben Hilfe — der Fanhilfe der SG Dynamo Dresden.
Eure Schwarz-Gelbe Hilfe
