Angeb­li­che Belei­di­gung: Straf­be­fehl eingestellt

19 Nov. 2013 | Abgeschlossene Verfahren

Nach dem Heim­spiel unse­rer SGD gegen Her­tha BSC Ber­lin in die­sem Jahr kommt es auf dem Heim­weg zu einer Per­so­na­li­en­fest­stel­lung des Dyna­mo­fans Uli*, da ein Poli­zei­be­am­ter eine Belei­di­gung gegen sich gehört haben will. Nach eini­ger Zeit flat­terte bei ihm ein Straf­be­fehl über 500€ wegen eben die­ser ver­meint­li­chen Belei­di­gung ins Haus. Uli nahm die­sen nicht so ein­fach hin, son­dern kon­tak­tierte die Schwarz-Gelbe Hilfe, wel­che ihm einen Anwalt ver­mit­telte. Die­ser konnte eine Ein­stel­lung des gesam­ten Ver­fah­rens bewir­ken. Es hat sich also wie­der ein­mal gezeigt, dass man einen Straf­be­fehl nicht unter jeden Umstand akzep­tie­ren sollte und es sich oft­mals lohnt, einen Anwalt hin­zu­zu­zie­hen. Uli hatte zwar Anwalts­kos­ten, die aber um die Hälfte nied­ri­ger waren, als der eigent­li­che Strafbefehl.

*Namen von der SGH geändert

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