“Super-Recognizer” — wenn Super­kräfte fehlschlagen

15 Apr. 2024 | Allgemein

Ende März dieses Jah­res kam es am Amts­ge­richt Aue zu einem Gerichts­prozess, bei dem ein Fuß­ball­fan der Sport­ge­mein­schaft Dynamo Dres­den durch min­des­tens zwei “Super-Recognizer” der Säch­si­schen Poli­zei wie­der­erkannt wor­den sein soll, zu einem Frei­spruch. Aus­gangs­punkt war eine straf­recht­lich rele­vante Hand­lung beim Lokal­derby des FSV Zwi­ckau gegen den FC Erzgebirge Aue im Erz­ge­birgs­sta­dion am 11.09.2022. Es kam zu poli­zei­li­chen Ermitt­lungen in den sozia­len Medien seitens der Wie­der­erken­ner der Säch­si­schen Poli­zei, von denen schein­bar zu Gro­ßes durch den eige­nen Arbeitgeber, der Po­li­ti­k aber auch den Medien erwar­tet wird. 

Nach über 22 Jah­ren kommt es am 8. Spiel­tag der 3. Liga im Sep­tem­ber 2022 zu einem Wie­der­auf­ein­an­der­tref­fen bei­der Erz­ri­va­len. Das heiß­blü­tige Westsachsen-Derby ist vor­al­lem geprägt durch die Feind­schaft bei­der Fuß­ball­ver­eine, wel­che sich vor allem auf den Rän­gen der Sta­dien abspielt. Egal ob Fah­nen­dieb­stähle, gewalt­tä­tige Aus­ein­an­der­set­zun­gen auf und neben der Fuß­ball­plätze oder gar bren­nen­den Hoch­sprung­mat­ten — es gibt nur Weni­ges, was diese Fuß­ball­spiele noch nicht gese­hen hät­ten. Der Fokus der ins­ge­samt rund 530 Ein­satz­kräfte lag somit auf der strik­ten Tren­nung der bei­den Fan­la­ger, der Absi­che­rung des Sta­di­onum­felds sowie der Gewähr­leis­tung der siche­ren An- sowie Abreise aller Fuß­ball­fans. Am Ende wurde die­ses Westsachsen-Derby vor allem durch reich­lich Pyro­tech­nik auf bei­den Fan­sei­ten und einem mehr­heit­lich geschei­ter­ten Platz­sturm lila-weißer Fuß­ball­an­hän­ger geprägt. Wenige Stun­den nach Abpfiff mel­dete die Pres­se­stelle der Säch­si­schen Poli­zei bereits 36 mehr oder wenige rele­vante Straftaten. 

Vor­al­lem bei der aus­gie­bige Sich­tung und Aus­wer­tung des Video­ma­te­ri­als erfolgte auch der Ein­satz soge­nann­ter “Super-Recognizer”. Ein durch die Poli­zei und Poli­tik medial gehyp­tes Phä­no­men, wel­ches immer wie­der in der Bericht­erstat­tung poli­zei­li­cher Ermitt­lun­gen und Gerichts­pro­zes­sen herumgeistert. 

Nicht nur die Säch­si­sche Poli­zei hat diese Mög­lich­keit erkannt und nutzt diese ver­meint­li­che Super­kraft bei der Suche nach Tätern, Opfern oder Ver­miss­ten. Dafür erhielt die Poli­zei­di­rek­tion Chem­nitz seitens des Säch­si­schen Minis­te­rium des Innern (SMI) den Auf­trag sol­che Wie­der­erken­ner in ihren Rei­hen zu suchen und zu fin­den. In der im August 2023 erschie­nen­den GdP-Gewerkschaftzeitschrift “Deut­sche Poli­zei” führt die Lei­te­rin der Koor­di­na­ti­ons­stelle “Wie­der­erken­ner” der PD Chem­nitz, San­dra Sekula, die Suche nach geeig­ne­ten Poli­zis­ten wie folgt aus: “Als Ers­tes ist zu erwäh­nen, dass man Super-Recognizer nicht wer­den kann, dabei han­delt es sich um eine ange­bo­rene Bega­bung. […] Wer jetzt sagt, ich kann mir Gesich­ter auch gut mer­ken, der kann im Inter­net freie Tests der Uni­ver­si­tät Green­wich fin­den und sich aus­pro­bie­ren. Bewer­ben kann man sich nicht, da für den Ein­satz eines Wie­der­erken­ners ein abge­schlos­se­nes Test­ver­fah­ren und eine Zer­ti­fi­zie­rung erfor­der­lich sind.” 

Danny Graup­ner, Vor­sit­zen­der der Schwarz-Gelben Hilfe — Fan­hilfe der SG Dynamo Dres­den — kri­ti­siert diese, in gro­ßen Tei­len, intrans­pa­rente Arbeit die­ser spe­zi­el­len Dienst­stel­len der Poli­zei: “Die For­schung zu die­sem Thema steht noch rela­tiv am Anfang, es gibt bis­her nur sehr wenig wis­sen­schaft­lich vali­dierte Arbei­ten über die Effi­zi­enz eines Super-Recognizers”. Doch die Kri­tik rich­tet so auch gegen den aktu­el­len Hype: “Laut Säch­si­schen Innen­mi­nis­te­rium zahlt man mit knapp 5.000 € viel Geld für diese Eig­nungs­tests der Uni Green­wich, dem­zu­folge soll­ten auch ent­spre­chend viele “Super-Recognizer” dabei heraus­kom­men. Durch poli­zei­li­che Anek­do­ten und einer sehr unkri­ti­schen Bericht­erstat­tung über die­ses Phä­no­men ent­steht aus unse­rer Sicht eine kri­mi­na­lis­ti­sche Mys­ti­fi­zie­rung des unfehl­ba­ren Super-Polizisten, die so nicht halt­bar ist”.  Ergän­zend dazu resü­miert Graup­ner: “Für die angeb­li­chen zwei Pro­zent der Mensch­heit, schie­ßen uns der­zeit zu viele neue Dienst­ein­hei­ten und ‑stel­len der Poli­zeien der jewei­li­gen Län­dern und des Bunds aus dem Boden”.

Doch zurück zum Sach­ver­halt: Einer die­ser zer­ti­fi­zier­ten Poli­zei­be­am­ten machte sich nun auf die Suche nach einem der Übel­tä­ter des West­sach­sen­der­bies. Es erfolgt eine aus­gie­bige, aber erfolg­lose, Recher­che in den poli­zei­li­chen Datenbanken. Laut der Ermitt­lungs­akte ver­folgte der Wie­der­erken­ner dar­auf­hin diverse heiße Spu­ren in den sozia­len Medien und stieß auf eine Face­book­gruppe namens “Ultras RED KAOS”. In die­ser wur­den und wer­den regel­mä­ßig Fan-Bilder des FSV Zwi­ckau hoch­ge­la­den, geteilt und geliked. Beim Durch­stö­bern der “Gefällt mir”-Klicks wurde der Poli­zist auf das Pro­fil­bild eines Dyna­mo­fans, wel­ches übri­gens aus dem Jahr 2014 stammte, auf­merk­sam. Angeb­lich wies die­ses wesent­li­che Wie­der­erken­nungs­merk­male des Gesichts auf. Es erfolgte eine Anfrage an das zustän­dige Ein­woh­ner­mel­de­amt nach einem aktu­el­len Bild und auch der Abgleich im Poli­zei­li­chen Aus­kunfts­sys­tems Sach­sens (kurz: PASS) ergab einen Voll­tref­fer: Gewalt­tä­ter Sport.

Dem Abschluss­be­richt der bereits zuvor erwähnten Koor­di­na­ti­ons­stel­len­lei­te­rin der PD Chem­nitz, San­dra Sekula, folgte dar­auf­hin das Vier-Augen-Prinzip. Immer­hin sehen Vier-Super-Augen manch­mal mehr als zwei. Und auch die hin­zu­ge­zo­gene Wie­der­erken­ne­rin bestä­tigt den Ermitt­lungs­er­folg des vor­he­ri­gen hoch­be­gab­ten Polizisten.

Das rest­li­che Ver­fah­ren ist super-schnell berich­tet. Die erfolgs­ver­spre­chende Ermitt­lungs­akte, wel­che sich größ­ten­teils auf die Erkennt­nisse der Wie­der­erken­ner der PD Chem­nitz stützte, wurde geschlos­sen, an die Staats­an­walt­schaft über­ge­ben, wel­che schein­bar unge­prüft einen Straf­be­fehl über 60 Tages­sätze beim Amts­ge­richt Aue gegen den schwarz-gelben Fuß­ball­fan erließ. Mit­tels sei­ner Fan­hilfe fand die­ser eine pas­sende Straf­ver­tei­di­ge­rin, die da mal genauer ein Auge darauf warf und gegen den Straf­behl in Ein­spruch ging. Die fol­gende Gerichts­ver­hand­lung dau­ert inklu­sive der Ver­le­sung des Straf­be­fehls exakt 11 Minu­ten. Denn neben der Ver­tei­di­gung stell­ten sowohl Staats­an­walt­schaft und der Amts­rich­ter fest, dass da wohl ein Super-Fehler in der ver­meint­li­chen Iden­ti­fi­zie­rung unter­lau­fen ist. Es folgte der Frei­spruch für den vor­mals ange­klag­ten Fuß­ball­fan. Sowohl die Kos­ten des Ver­fah­rens als auch die Aus­bil­dung sol­cher Super-Kräfte zahlt der Steuerzahler.

Schwarz-Gelbe Hilfe e.V.

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