ERSTE HILFE

Tipps zum Ver­hal­ten im Umgang mit Poli­zei und Justitz

Ein­füh­rung

“Ruhe bewah­ren Aus­sage verweigern”

Immer häu­fi­ger gera­ten Fuß­ball­fans ins Visier poli­zei­li­cher Maß­nah­men. Poli­zei­will­kür, Fest­nah­men und Straf­be­fehle gehö­ren im Fuß­ball­all­tag lei­der immer öfter zur Rea­li­tät. Durch einen über­trie­be­nen Sicher­heits­wahn scheint die Unschulds­ver­mu­tung, auf der unser Rechts­sys­tem basiert, zuneh­mend außer Kraft gesetzt zu sein. Das bedeu­tet: Auch wer ein unbe­schrie­be­nes Blatt ist, kann genauso betrof­fen sein wie andere. Immer häu­fi­ger wer­den ganze Fuß­ball­fan­grup­pen kol­lek­tiv poli­zei­li­chen Maß­nah­men unterzogen.

In Situa­tio­nen wie einer Fest­nahme ist es nicht leicht, die Ruhe zu bewah­ren. Unkennt­nis der Rechts­lage oder fal­sches Ver­hal­ten kann dazu füh­ren, dass ein Ver­fah­ren in einer Ver­ur­tei­lung endet.

Darum gilt:

  • Ruhe bewah­ren!
  • Aus­sage verweigern!
  • Nichts unter­schrei­ben
  • die Schwarz-Gelbe Hilfe informieren
  • einen Anwalt orga­ni­sie­ren (las­sen)

Wir ste­hen zusam­men – nie­mand muss allein durch sol­che Situa­tio­nen gehen. Soli­da­ri­tät und schnelle Unter­stüt­zung schüt­zen jeden Fan.

WERDE MIT­GLIED BEI DER SGH!

In einer Soli­dar­ge­mein­schaft wird der ein­zelne durch die Gei­m­ein­schaft stär­ker. Mit dei­ner Mit­glied­schaft kannst du dir selbst in einer Not­lage unsere Unter­stüt­zung sichern und gleich­zei­tig ande­ren hel­fen, die in einer ähn­li­chen Situa­tion sind.

Details

Blut­ent­nahme
Grund­sätz­lich ist für die Ent­nahme von Blut ein rich­ter­li­cher Beschluss erfor­der­lich. Aller­dings wurde die Befug­nis der Poli­zei stark aus­ge­wei­tet: Bei Ver­dacht auf Stra­ßen­ver­kehrs­de­likte, z. B. Fah­ren unter Ein­fluss von Alko­hol oder ande­ren berau­schen­den Mit­teln, kann die Poli­zei mitt­ler­weile eigen­stän­dig eine Blut­ent­nahme anord­nen. Beson­ders bei Kon­trol­len auf dem Weg zu Spie­len könnte dies zukünf­tig häu­fi­ger vorkommen.

Es gilt aber wei­ter­hin: Wil­ligt nie­mals frei­wil­lig in die Blut­ent­nahme ein und unter­schreibt kein schrift­li­ches Ein­ver­ständ­nis! Dul­det die Blut­ent­nahme ledig­lich pas­siv! Seid Ihr Euch unsi­cher, dann ruft einen Anwalt oder die Schwarz-Gelbe Hilfe an!

DNA-Probe
Auf kei­nen Fall frei­wil­lig zustim­men! Für die Ent­nahme einer DNA-Probe ist ein rich­ter­li­cher Beschluss erfor­der­lich. Daher nie­mals frei­wil­lig ein­wil­li­gen oder ein schrift­li­ches Ein­ver­ständ­nis unter­schrei­ben! Lasst etwa­ige rich­ter­li­che Anord­nun­gen davor oder im Nach­gang immer anwalt­lich prüfen!
Erken­nungs­dienst­li­che Behand­lung (ED-Behandlung)

Bei einer ED-Behandlung wer­den Finger- und Hand­flä­chen­ab­drü­cke sowie Fotos von Gesicht und beson­de­ren Merk­ma­len wie Täto­wie­run­gen oder Nar­ben erstellt. Im Straf­ver­fah­ren kann dies auch gegen euren Wil­len geschehen. 

Bei poli­zei­li­chen Prä­ven­tiv­maß­nah­men, dem soge­nann­ten Erken­nungs­dienst, habt ihr ein Anhörungs- und Wider­spruchs­recht, außer die Behörde ord­net die sofor­tige Voll­zie­hung an – dann kann nur ein Gericht dies aufschieben.

Bleibt bei der Durch­füh­rung ruhig, freund­lich, aber bestimmt. Leis­tet kei­nen Wider­stand, macht keine Aus­sa­gen und unter­schreibt nichts

Tipp: Ihr habt keine Mit­wir­kungs­pflicht! Klei­dungs­stü­cke ab- oder anle­gen kann ruhig der Beamte übernehmen.

Gedächt­nis­pro­to­koll

Ein Gedächt­nis­pro­to­koll ist eine schrift­li­che Auf­zeich­nung des­sen, was bei staat­li­chen oder poli­zei­li­chen Maß­nah­men gesche­hen ist. Es dient spä­ter der eige­nen Ent­las­tung, der Ent­las­tung ande­rer Betrof­fe­ner und der Doku­men­ta­tion von Poli­zei­ge­walt oder recht­li­chen Fehl­trit­ten. Anwälte kön­nen das Pro­to­koll ver­trau­lich aufbewahren.

Beim Schrei­ben gilt: Nur Fak­ten fest­hal­ten, keine Ver­mu­tun­gen, Emo­tio­nen oder Bewer­tun­gen. Je genauer die Anga­ben, desto nütz­li­cher für spä­tere Ver­fah­ren. Wich­tige Details sind ent­schei­dend für die Glaubwürdigkeit.

Wich­tige Punkte, die auf­ge­nom­men wer­den sollten:

  • Datum, Uhr­zeit, Wet­ter, Ort und Dauer des Geschehens
  • Betei­ligte Beamte (Ein­heit, Poli­zei­art, Dienst­num­mer, Kfz-Kennzeichen, Uniform)
  • Ver­let­zun­gen (wer, wel­che Art)
  • Rei­hen­folge der Ereig­nisse und eigene Beobachtungen

Wenn ihr in Gewahr­sam genom­men wur­det, soll­tet ihr zusätz­lich festhalten:

  • Zeit­punkt und Ort der Festnahme
  • Ablauf vor, wäh­rend und nach der Festnahme
  • Behand­lung durch die Polizei
  • Vor­würfe, ED-Behandlung/DNA-Entnahme, evtl Aus­sa­gen oder Unterschriften
Am bes­ten erstellt ihr das Pro­to­koll direkt nach den Ereig­nis­sen, da Details schnell ver­lo­ren gehen. Zur Sicher­heit soll­tet ihr es ver­schlüs­selt wei­ter­ge­ben und nicht unge­schützt per E‑Mail verschicken.
Haus­durch­su­chung

Für die­ses Thema emp­feh­len wir unser selbst ange­fer­tig­tes Pla­kat. Dort ist alles kurz und knapp zusammengefasst.

Hier kommt ihr zum Download!

Iden­ti­fi­ka­ti­ons­fest­stel­lung & Umgang mit der Polizei

Die Poli­zei will mög­lichst viele Daten sam­meln, die dau­er­haft gespei­chert wer­den. Auf Nach­frage müsst ihr nur eure Pflicht­an­ga­ben machen: Name, Adresse, Geburtsdatum/-ort, Staats­an­ge­hö­rig­keit, Fami­li­en­stand und eine all­ge­meine Berufsbezeichnung.

Gebt nie­mals frei­wil­lig zusätz­li­che Infor­ma­tio­nen wie Tele­fon­num­mer, Arbeit­ge­ber, Ange­hö­rige oder ein mög­li­ches Ein­kom­men preis. Bleibt ruhig und macht nur die erfor­der­li­chen Pflicht­an­ga­ben zu eurer Per­son. Unter­schreibt nichts!

Tipp: Lasst euch even­tu­ell vor­han­dene Akten- oder Vor­gangs­num­mern geben.

Inge­wahrs­am­nahme

Die Poli­zei muss fest­ge­nom­me­nen Per­so­nen mit­tei­len, dass sie Beschul­digte einer Straf­tat sind, worin der Vor­wurf besteht und dass sie jeder­zeit einen Anwalt kon­tak­tie­ren kön­nen. Dabei muss diese dabei hel­fen, z. B. durch Bereit­stel­lung von Tele­fo­nen oder Lis­ten des anwalt­li­chen Not­dienst. Ver­langt freund­lich, aber bestimmt nach einem Anwalt und fragt nach Stand­ort und Tele­fon­num­mer der Dienst­stelle.

Tipp: Ent­sperrt nicht euer Tele­fon nutzt das Fest­netz der Dienst­stelle oder das Dienst­handy eines Beam­ten.

Nach Auf­nahme der per­sön­li­chen Pflicht­an­ga­ben habt ihr das Recht, die Aus­sage zu ver­wei­gern – von die­sem Recht sollte unbe­dingt Gebrauch gemacht wer­den. Macht keine Anga­ben zur Sache, auch wenn die Beam­ten freund­lich wir­ken oder Gesprächs­an­ge­bote machen; sol­che „kri­mi­na­lis­ti­schen Lis­ten“ sind gefähr­lich. Feh­ler zu Beginn eines Ver­fah­rens las­sen sich spä­ter oft nicht korrigieren.

Die Poli­zei kann euch bis zum Ablauf des Fol­ge­ta­ges vor­läu­fig fest­neh­men. Eine län­gere Haft bedarf der Ent­schei­dung eines Haft­rich­ters über Unter­su­chungs­haft.

Straf­be­fehl

Um die juris­ti­sche Aus­ein­an­der­set­zung einer ver­meint­li­chen Straf­tat zu ver­kür­zen, kann ein Straf­be­fehl zuge­stellt wer­den. Ein Straf­be­fehl ist eine Ver­ur­tei­lung ohne Ver­hand­lung

Inner­halb von zwei Wochen kann Ein­spruch ein­ge­legt wer­den, wodurch ein regu­lä­rer erst­in­stanz­li­cher Pro­zess­ter­min ange­setzt wird; der Straf­be­fehl dient dann als Ankla­ge­schrift. Wich­tig ist, den gel­ben Umschlag mit dem Post­stem­pel auf­zu­be­wah­ren, da das Datum für die zwei­wö­chige Frist ent­schei­dend ist. 

Kon­tak­tiert bei Erhalt eines Straf­be­fehls die Schwarz-Gelbe Hilfe. Wir ver­mit­telt Euch einen Anwalt und lei­ten wei­tere Schritte ein. 

Tipp: Lasst bei län­ge­ren Auf­ent­hal­ten außer­halb eures Wohn­orts den Brief­kas­ten regel­mä­ßig lee­ren. Die Frist darf auf kei­nen Fall ver­säumt wer­den, da der Straf­be­fehl sonst auto­ma­tisch rechts­kräf­tig wird.

Vor­la­dung

Vor­la­dung als Beschuldigter

Wenn ihr eine schrift­li­che Vor­la­dung zur Beschul­dig­ten­ver­neh­mung erhal­tet, müsst ihr nicht erschei­nen. Euer Nicht­er­schei­nen gilt als Aus­sa­ge­ver­wei­ge­rung und schützt euch vor mög­li­chen vor­be­rei­te­ten Maß­nah­men der Poli­zei. Mel­det Euch unbe­dingt vor­her bei der Schwarz-Gelben Hilfe – gern ver­mit­telt wir euch einen Anwalt, der an eurer Seite kämpft!

Vor­la­dung als Zeuge

Wenn ihr als Zeuge aus­sagt, muss die Aus­sage der Wahr­heit ent­spre­chen – alles andere kann euch straf­recht­lich belas­ten. Zeu­gen müs­sen zur poli­zei­li­chen Vor­la­dung nur erschei­nen, wenn die­ser einem staats­an­walt­schaft­li­chen Auf­trag zu Grunde liegt. Im Zwei­fel holt recht­zei­tig Rat bei der Schwarz-Gelben Hilfe oder einem Anwalt ein. Bei staats­an­walt­schaft­li­cher oder rich­ter­li­cher Zeu­gen­ver­neh­mung besteht Anwe­sen­heits­pflicht, aber ihr könnt immer einen Anwalt als Zeu­gen­bei­stand mit­neh­men. Mel­det euch im Vor­feld bei der SGH, lasst euch einen Anwalt zur Sei­ten stel­len und aus­führ­lich bera­ten; viel­leicht habt ihr auch ein Zeugnis- oder Auskunftsverweigerungsrecht.

Tipp: Fin­ger weg von Aus­sa­gen, nur um jeman­dem einen Gefal­len zu tun! Gerichte ver­zei­hen keine Falsch­aus­sa­gen – und wer lügt, zahlt den Preis dafür.