Für die Entnahme von Blut ist grundsätzlich ein richterlicher Beschluss nötig. Allerdings wurde die Befugnis der Polizei erheblich erweitert: Mittlerweile ist kein richterlicher Beschluss nicht mehr notwendig, wenn es sich um den Verdacht der Begehung eines Straßenverkehrsdeliktes handelt, z.B. Führen eines Fahrzeugs unter Einfluss von Alkohol oder anderer berauschender Mittel. Die Polizei kann also in eigener Befugnis eine Blutentnahme anordnen. Das könnte in Zukunft vermehrt bei Verkehrskontrollen bei Anfahrten zu Spielen vorkommen.
- Es gilt aber weiterhin: Willigt niemals freiwillig in die Blutentnahme ein und unterschreibt kein schriftliches Einverständnis! Duldet die Blutentnahme lediglich passiv! Seid Ihr Euch unsicher, dann ruft einen Anwalt oder die Schwarz-Gelbe Hilfe an!