Bei einer ED-Behandlung werden i.d.R. Fingerabdrücke, Handflächenabdrücke, Fotos von Gesicht und von verschiedenen körperlichen Merkmalen (z.B. Tätowierungen oder Narben) gemacht. Es ist zu unterscheiden zwischen einer ED-Behandlung im Rahmen eines Strafverfahrens oder im Rahmen polizeilicher Präventivmaßnahmen (sog. Erkennungsdienst).
Im Strafverfahren kann die ED-Behandlung auch gegen Euren Willen durchgeführt werden. In den übrigen Fällen stehen Euch ein vorheriges Anhörungsrecht sowie ein Widerspruchsrecht gegen die polizeiliche Anordnung zu, da es sich um einen Verwaltungsakt handelt. Wenn die Behörde die sofortige Vollziehung anordnet, weil aus ihrer Sicht das öffentliche Interesse an der Erhebung der Daten das Interesse des Einzelnen am Schutz seines informationellen Selbstbestimmungsrechts überwiegt, dann könnt Ihr die aufschiebende Wirkung Eures Rechtsmittels nur vor Gericht wiederherstellen lassen.
Grundsätzlich gilt auch hier: Lasst Euch nicht aus der Ruhe bringen! Bleibt freundlich, aber bestimmt! Leistet keinen körperlichen Widerstand gegen die Beamten, sonst droht eine Anzeige. Macht keine Aussage und beantwortet keine Fragen! Nichts ausfüllen oder gar unterschreiben!
- Tipp: Bei einer ED-Behandlung habt Ihr keinerlei Mitwirkungspflicht. Das Händewaschen und Bekleidung ablegen kann ruhig der Beamte durchführen. Achtung: Keinen Widerstand leisten!