Die Polizei muss der festgenommenen Person mitteilen, dass sie beschuldigt ist und was ihr zur Last gelegt wird. Außerdem muss der Polizeibeamte darüber belehren, dass man jederzeit einen Verteidiger kontaktieren kann. Der Polizeibeamte muss auch bei der Kontaktaufnahme behilflich sein, z.B. durch Bereitstellung der Liste über anwaltliche Notdienste.
Daher gilt: Verlangt freundlich, aber bestimmt nach einem Telefongespräch mit Eurem Anwalt! Fragt, bevor Ihr anruft, wo Ihr euch genau befindet und wie man die Dienststelle telefonisch erreichen kann!
Nach Angabe der Personalien hat man als Beschuldigter grundsätzlich das Recht, die Aussage zu verweigern. Von diesem Recht sollte jeder Beschuldigte Gebrauch machen! Dadurch entsteht Euch kein Nachteil. Das Wichtigste: Macht auf keinen Fall Angaben zur Sache! Viele denken, dass es gut ist, mit den Beamten zu sprechen. Das ist nicht richtig! Oft sagen die Ermittler zu Beschuldigten, dass sie aussagen sollen, dann würden sie nicht so hart bestraft werden und alles würde sich aufklären. Glaubt das nicht! Polizisten bieten Euch das „Du“ und eine Zigarette an und verwickeln euch in ein scheinbar freundschaftliches Gespräch. Juristen bezeichnen diese Vorgehensweise als kriminalistische List. Die ist zwar nicht verboten, für Beschuldigte aber äußerst gefährlich.
Beachtet immer: Keine Aussage als Beschuldigter! Du kannst als Betroffener nicht erkennen, welche Aussage für dich gut ist und welche schlecht. Fehler zu Beginn des Verfahrens sind oft nicht mehr wiedergutzumachen. Informiert einen Rechtsanwalt oder die Schwarz-Gelbe Hilfe!
Dauer der Festhaltung ohne Haftbefehl
Die Polizei kann Euch bis zum Ablauf des Folgetages vorläufig festnehmen. Dabei muss sie Euch u.a. mitteilen, warum Ihr vorläufig festgenommen wurdet und dass es Euch freisteht, Angaben zur Sache zu machen. Auch hier gilt: Ihr habt jederzeit das Recht, einen Anwalt zu kontaktieren. Wenn Ihr noch länger in Haft bleiben sollt, müsst Ihr dem Haftrichter vorgeführt werden. Dieser müsste dann die Untersuchungshaft anordnen.