Es kann schon ‘mal vorkommen, dass nach einer ruppigen Auseinandersetzung oder einem emotional aufgeladenen Fußballspiel auf einmal ein Strafbefehl ins Haus flattert. Ein Strafbefehl ist quasi eine Verurteilung ohne Verhandlung. Ihr könnt innerhalb von zwei Wochen Einspruch einlegen und bekommt einen ganz normalen erstinstanzlichen Prozesstermin. Somit dient der Strafbefehl dann als Anklageschrift. Ganz wichtig hierbei ist auch die Aufbewahrung des Umschlages. Der dort abgedruckte Poststempel mit Datum ist sehr wichtig. Kontaktiert die Schwarz-Gelbe Hilfe, die Euch einen Anwalt vermittelt, der alles Notwendige in die Wege leitet. Auf jeden Fall müsst Ihr die Frist einhalten, da sonst der Strafbefehl automatisch rechtskräftig wird. Beauftragt unbedingt Freunde und Verwandte, um Euren Briefkasten zu leeren, damit keine Fristen versäumt werden, wenn Ihr im Urlaub oder auf Montage seid.
- Tipp: Das Gericht ist nicht an die Rechtsfolgen des Strafbefehls gebunden. Das heißt, Ihr könntet höher bestraft werden als im eigentlichen Strafbefehl vorgesehen. Euer Anwalt wird Euch aber beraten und erst einmal Akteneinsicht nehmen. Solltest Ihr schon Einspruch eingelegt haben, kann dieser bis zur Urteilsverkündung zurückgezogen werden.