Urteil zu Poli­zei­kos­ten ist ein Frei­fahrt­schein für unge­zü­gelte Polizeieinsätze

14 Jan. 2025 | Allgemein

Das Bun­des­ver­fas­sungs­ge­richt hat heute ent­schie­den, dass im Rah­men von Fuß­ball­spie­len anfal­lende Kos­ten für Poli­zei­ein­sätze an die Ver­eine wei­ter­ge­ge­ben wer­den kön­nen. Damit endet ein über viele Jahre geführ­ter Rechtsstreit.

„Das heu­tige Urteil des Bun­des­ver­fas­sungs­ge­richts ist ein Frei­fahrt­schein für einen immer aggres­si­ver und mar­tia­li­scher auf­tre­ten­den Poli­zei­ap­pa­rat. Fuß­ball­fans im gan­zen Land sind bereits jetzt Woche für Woche mit mas­si­ven Poli­zei­ein­sät­zen kon­fron­tiert. Völ­lig unkon­trol­liert bestimmt die Poli­zei dabei selbst, wie viele Ein­satz­kräfte sie in und um die Sta­dien ein­setzt. Dass die dar­aus ent­ste­hen­den Kos­ten nun an die Ver­eine wei­ter­ge­ge­ben wer­den kön­nen, hal­ten wir wei­ter­hin für völ­lig falsch. Wer sich über zu hohe Poli­zei­kos­ten beschwert, muss die Ein­satz­stärke end­lich an der Rea­li­tät aus­rich­ten. Bis­her bestimmt allein das Feind­bild Fan der Poli­zei, wie groß der Ein­satz wird. Eine unab­hän­gige Kon­trolle fin­det nicht statt. Dies ist ein unhalt­ba­rer Zustand.“, erklärt Linda Röt­tig, Mit­glied im Vor­stand des Dach­ver­bands der Fan­hil­fen e. V.

Das Bun­des­land Bre­men hatte 2014 damit begon­nen, Kos­ten für Ein­satz­kräfte der Poli­zei im Rah­men von Fuß­ball­spie­len an die DFL wei­ter­zu­ge­ben. Dage­gen klagte der Liga­ver­band und zog bis vor das Bundesverfassungsgericht.

„Sicher­heit zu pri­va­ti­sie­ren, ist eine fatale Ent­wick­lung und wird Aus­wir­kun­gen auf alle For­men von Groß­ver­an­stal­tun­gen haben. Der Gesetz­ge­ber muss jetzt ein­grei­fen und dafür sor­gen, dass Poli­zei­ein­sät­zen beim Fuß­ball trans­pa­ren­ter und nach­voll­zieh­ba­rer geplant wer­den. Seit Jah­ren liegt die Zahl der Straf­ta­ten beim Fuß­ball im Pro­mil­le­be­reich, wäh­rend die Poli­zei immer wei­ter auf­rüs­tet. Vor dem Hin­ter­grund des Urteils muss die Intrans­pa­renz und der Wild­wuchs in der Ein­satz­pla­nung der Poli­zei end­lich been­det wer­den. Als Kon­se­quenz aus dem heu­ti­gen Urteil for­dern wir die Ver­eine auf, jeden ein­zel­nen Gebüh­ren­be­scheid vor den Ver­wal­tungs­ge­rich­ten zu bekla­gen. Nur dadurch kann die Grund­lage für den Kräf­te­ein­satz der Poli­zei über­prüft und somit die Rich­tig­keit der Rech­nungs­summe bewer­tet wer­den. Es ist im Sinne der Ver­eine, nicht für unnö­tige und ver­meid­bare Kos­ten her­hal­ten zu müs­sen. Im Rah­men der 50+1 Rege­lung sind sie hier­bei gegen­über ihren Mit­glie­der Rechen­schaft schul­dig.“, betont Linda Röt­tig abschließend.

Dach­ver­band der Fan­hil­fen e.V. am 14.01.2025

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