Im Zuge der Auseinandersetzungen rund um die Fußballpartie 1.FC Magdeburg — SG Dynamo Dresden am 16. April 2016, bei dem über 1000 Dynamofans durch ein kollektives Hausverbot ausgesperrt wurden, kam es im Rahmen von Kontrollen im Eingangsbereichs des Gästeblocks sowie während der Räumung des vorgelagerten Bereichs zu massiven Übergriffen und Fehlverhalten von Seiten der eingesetzten Polizeikräfte.
Aus einer parlamentarischen Anfrage geht hervor, dass insgesamt neun Ermittlungsverfahren gegen Polizeibeamte eingeleitet wurden. In acht Fällen wurde wegen Körperverletzung im Amt (§ 340 StGB) ermittelt. Zwei der Polizeibeamten waren den Ermittlern sogar namentlich bekannt, hiervon ein Bediensteter der Polizei des Landes Sachsen-Anhalt und ein Bediensteter der Polizei des Freistaates Sachsen, in den weiteren Fällen gegen unbekannte Täter.
In einem weiteren Ermittlungsverfahren im Zuge dieses Fußballspiels bestand der Anfangsverdacht gegen vier Polizeibedienstete des Landes Sachsen-Anhalt wegen Erschleichens von Leistungen, strafbar nach § 265a StGB.
Nach Abschluss der internen Ermittlungen wurden alle neun Verfahren aufgrund polizeilichen Fehlverhaltens an die jeweils zuständige Staatsanwaltschaft abgegeben. In drei der neun Ermittlungsverfahren wurden nach Auskunft des Ministeriums Inneres & Sport von einer Anklageerhebung abgesehen und eingestellt. Die restlichen sechs Ermittlungsverfahren wurden aufgrund fehlender Täterermittlung ebenfalls fallen gelassen.
Auch die Dienstaufsichtsbeschwerde des Fanprojekts Dresden e.V. erzielte keinerlei greifbare Ergebnisse. Diese wurde zuerst in der Zentralen Beschwerdestelle des Ministeriums Inneres & Sport bearbeitet. Im Rahmen einer Arbeitstagung der Zentralen Informationsstelle für Sporteinsätze (ZIS) mit den entsprechenden Landesstellen am 9./10. Februar 2017 wurde diese nachfolgend erörtert und es gab eine interne Auswertung des Einsatztages. Dies führte allerdings zu keinerlei Konsequenzen für leitende oder ausführende Polizeibeamte.
Dass weder Dienstaufsichtsbeschwerde noch interne polizeiliche Ermittlungen zu strafrechtlichen Konsequenzen führten, ist ein strukturelles und nahezu flächendeckendes Problem in der Bundesrepublik. Neben der seit Jahren geforderten Kennzeichnungspflicht für Polizisten, auch in geschlossenen Einheiten, fehlen weiterhin von der Polizei unabhängige Ermittlungsstellen, die bei polizeilichen Fehlverhalten ohne institutionelle Nähe eigenständige Ermittlungen einleiten und führen können. Am Beispiel der Beschwerdestelle des Ministeriums Inneres & Sport Sachsen-Anhalt ist diese weder zu straf- noch dienstrechtlichen Ermittlungen befugt. Des Weiteren obliegt der Beschwerdestelle keine Dienstaufsicht über die Landespolizei. Auch hätte eine flächendeckende Kennzeichnungspflicht für Polizeibeamte im Dienst zu einer besseren Täterermittlung und einer Aufklärung von Polizeigewalt, nicht nur im Fall des Auswärtsspiels der Sportgemeinschaft Dynamo in Magdeburg, geführt.