Ver­meint­li­cher Land­frie­dens­bruch endet vor Gericht

23 Nov. 2017 | Abgeschlossene Verfahren

Nach­dem es nach dem Spiel der Sport­ge­mein­schaft Dynamo Dres­den gegen die Zweit­ver­tre­tung der Borus­sia aus Dort­mund (21.11.2014) zu Tumul­ten im Hin­ter­be­reich des K‑Blockes mit dem Ord­nungs­dienst und der spä­ter her­bei­ei­len­den Poli­zei kam, wurde Ende Okto­ber 2017 ein Dyna­mo­fan vor Gericht frei­ge­spro­chen. Zwei wei­tere Anhän­ger der Schwarz-Gelben muss­ten sich mit einer Ein­stel­lung nach §153a, also gegen Geld­auf­la­gen, begnügen.

Grund der Aus­ein­an­der­set­zun­gen zwi­schen Fans und Ord­nungs­dienst war eine strikt durch­ge­setzte Sek­to­ren­tren­nung auch weit nach Spie­lende. Es kam zu einem Stau im Abgang der Dyna­mo­fans. Als ein Flucht­tor zwi­schen Horn­bach­tri­büne und K‑Block-Bereich geöff­net wurde und die Sicher­heits­trä­ger die­ses nun wie­der ver­such­ten zu schlie­ßen, kam es zu Ran­ge­leien. Die Lage spitzte sich zu und drohte zu eska­lie­ren, als behelmte Poli­zei­be­amte nun den Bereich hin­ter dem K‑Block betra­ten und vom Pfef­fer­spray Gebrauch mach­ten. Im Laufe des Abwan­derns der Dyna­mo­fans folg­ten erneut Anfein­dun­gen und Aus­ein­an­der­set­zun­gen mit den Beam­ten. In Folge die­ser Vor­komm­nisse wurde ein Fan noch am Spiel­tag in Gewahr­sahm genom­men, die wei­te­ren Beschul­dig­ten wur­den im Nach­hin­ein ermittelt.

Nach mehr als drei Jah­ren folgte nun die Gerichts­ver­hand­lung vorm Amts­ge­richt Dres­den, die ein schnel­le­res Ende fand, als die vor­an­ge­gan­gen poli­zei­li­chen Ermitt­lun­gen. Ein als Zeuge gela­de­ner Poli­zei­be­am­ter konnte sich nur durch inten­si­ves Beschauen der Video­bän­der und schrift­li­chen Ein­satz­be­richte sei­ner Kol­le­gen wie­der an die Vor­fälle erin­nern, wodurch seine Aus­sage wenig glaub­haft war.
Der vor­sit­zende Rich­ter ent­schied dem­zu­folge gegen eine Ver­ur­tei­lung aller Dyna­mo­fans. Zwei der ange­klag­ten Anhän­ger müs­sen nun an eine soziale Ein­rich­tung Geld bezah­len, damit ihre Ein­stel­lung wirk­sam wird, da bei Bei­den eine Tat nicht aus­zu­schlie­ßen sei. Immer­hin sei man auf dem Ein­satz­vi­deo zu erken­nen gewe­sen. Ein wei­te­rer Dyna­mo­fan wurde von allen Punk­ten der Anklage freigesprochen.

Eure Schwarz-Gelbe Hilfe

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