Nachdem es nach dem Spiel der Sportgemeinschaft Dynamo Dresden gegen die Zweitvertretung der Borussia aus Dortmund (21.11.2014) zu Tumulten im Hinterbereich des K‑Blockes mit dem Ordnungsdienst und der später herbeieilenden Polizei kam, wurde Ende Oktober 2017 ein Dynamofan vor Gericht freigesprochen. Zwei weitere Anhänger der Schwarz-Gelben mussten sich mit einer Einstellung nach §153a, also gegen Geldauflagen, begnügen.
Grund der Auseinandersetzungen zwischen Fans und Ordnungsdienst war eine strikt durchgesetzte Sektorentrennung auch weit nach Spielende. Es kam zu einem Stau im Abgang der Dynamofans. Als ein Fluchttor zwischen Hornbachtribüne und K‑Block-Bereich geöffnet wurde und die Sicherheitsträger dieses nun wieder versuchten zu schließen, kam es zu Rangeleien. Die Lage spitzte sich zu und drohte zu eskalieren, als behelmte Polizeibeamte nun den Bereich hinter dem K‑Block betraten und vom Pfefferspray Gebrauch machten. Im Laufe des Abwanderns der Dynamofans folgten erneut Anfeindungen und Auseinandersetzungen mit den Beamten. In Folge dieser Vorkommnisse wurde ein Fan noch am Spieltag in Gewahrsahm genommen, die weiteren Beschuldigten wurden im Nachhinein ermittelt.
Nach mehr als drei Jahren folgte nun die Gerichtsverhandlung vorm Amtsgericht Dresden, die ein schnelleres Ende fand, als die vorangegangen polizeilichen Ermittlungen. Ein als Zeuge geladener Polizeibeamter konnte sich nur durch intensives Beschauen der Videobänder und schriftlichen Einsatzberichte seiner Kollegen wieder an die Vorfälle erinnern, wodurch seine Aussage wenig glaubhaft war.
Der vorsitzende Richter entschied demzufolge gegen eine Verurteilung aller Dynamofans. Zwei der angeklagten Anhänger müssen nun an eine soziale Einrichtung Geld bezahlen, damit ihre Einstellung wirksam wird, da bei Beiden eine Tat nicht auszuschließen sei. Immerhin sei man auf dem Einsatzvideo zu erkennen gewesen. Ein weiterer Dynamofan wurde von allen Punkten der Anklage freigesprochen.
Eure Schwarz-Gelbe Hilfe