Ver­meint­li­cher Tritt endet mit Freispruch

24 Mrz 2019 | Abgeschlossene Verfahren

Mit den tumult­ar­ti­gen Sze­nen und Aus­wir­kun­gen rund um das ent­schei­dende Auf­stiegs­spiel der SG Dynamo Dres­den im Mag­de­bur­ger Heinz-Krügel-Stadion am 16.04.2016 beschäf­tigt sich die Schwarz-Gelbe Hilfe bis zum heu­ti­gen Tag. Mit der kol­lek­ti­ven Aus­sper­rung von mehr als ein­tau­send Fans der schwarz-gelben Kicker, den will­kür­lich aus­ge­spro­che­nen Sta­di­on­ver­bo­ten von Sei­ten des 1. FC Mag­de­burg, dem juris­ti­schen Nach­spiel auf­grund ver­meint­lich straf­ba­rer Hand­lun­gen eini­ger mit­ge­reis­ter Fans, aber auch der mas­si­ven Poli­zei­ge­walt rund um die­sen Spiel­tag beschäf­tig­ten sich bis heute etli­che Behör­den, Gerichte und sogar Länderparlamente.

Lei­der konn­ten bis­her wenige posi­tive Ergeb­nisse erzielt wer­den. Die par­la­men­ta­ri­sche Auf­ar­bei­tung endete bei uns mit vie­len Fra­ge­zei­chen. Die Flut an Ankla­ge­schrif­ten gegen Dyna­mo­fans ebbt der­zeit kaum ab und bis­her gespro­chene Urteile sind teil­weise haar­sträu­bend. Im Gegen­satz dazu ste­hen ein­ge­stellte Ermitt­lungs­ver­fah­ren trotz schwer­wie­gen­der Vor­würfe gegen ein­ge­setzte Beamte der Poli­zei. Umso erfreu­li­cher ist nun der Fall des Dyna­mo­fans Andre Lesiak*: Im Som­mer 2018 erhielt das Mit­glied der Schwarz-Gelben Hilfe Post vom Amts­ge­richt Dres­den. Im Umschlag befand sich die Ankla­ge­schrift. Darin wurde Andre vor­ge­wor­fen, an oben genann­ten Tag einen Poli­zei­be­am­ten getre­ten und somit eine Kör­per­ver­let­zung, straf­bar nach § 223 StGB, began­gen zu haben.

Nach­dem wir ihm eine Anwäl­tin ver­mit­teln konn­ten, folgte die übli­che Pro­ze­dur. Der Rechts­bei­stand bean­tragte Akten­ein­sicht, um die von der Poli­zei gesam­mel­ten Beweise zu sich­ten und zu prü­fen. In einem der Poli­zei­vi­deos ist Andre Lesiak zu sehen. Es gibt unmit­tel­bar vor dem Ein­gang zum Gäs­te­block einen Tumult in einer Menge aus Dyna­mo­fans und Poli­zis­ten. Im Hin­ter­grund knieen Sani­tä­ter und schei­nen jeman­den zu ver­sor­gen. Dyna­mo­fan Andre Lesiak ist zu sehen. Vor ihm ein Poli­zist in Aktion. Andre macht eine Kör­per­dre­hung, seine Beine ver­schwin­den zwi­schen ande­ren Per­so­nen. Der Poli­zist stoppt sein Han­deln. Genau da soll der Tritt statt­ge­fun­den haben — die ihm vor­ge­wor­fene Kör­per­ver­let­zung. Die Sequenz dau­ert keine fünf Sekun­den, die ver­meint­li­che Hand­lung den Bruch­teil einer solchen.

Hätte die­ses Video vor Gericht bestand? Das ver­meint­li­che Opfer, der getre­tene Poli­zist, ist als Zeuge gela­den. Aus Erfah­rung wird den Aus­sa­gen soge­nann­ter Berufs­zeu­gen voll­um­fäng­lich Glau­ben geschenkt. Ein Ver­ur­tei­lung scheint vor­pro­gram­miert zu sein. Doch im Video fällt der Anwäl­tin etwas auf — ein wei­te­rer Dyna­mo­fan hält direkt neben der Situa­tion eine Kamera. Sie beginnt zu recher­chie­ren und stößt in einem Inter­net­vi­deo­por­tal auf den Trai­ler der Saison-DVD 2015/16 pro­du­ziert von “Elb­kai­daTV”. Im letz­ten Drit­tel des Videos erkennt sie einen Aus­schnitt aus Mag­de­burg. Sani­tä­ter ver­sor­gen im Hin­ter­grund einen Men­schen, im Vor­der­grund atta­ckiert ein Poli­zist umste­hende Dyna­mo­fans — Ende der Sequenz. Es ist das glei­che Sze­na­rio wie im Poli­zei­vi­deo, nur aus einer ande­ren Per­spek­tive. Nach einem kur­zen Schrift­ver­kehr mit den Machern der Saison-DVD wer­den die wich­ti­gen Aus­schnitte der Anwäl­tin zugespielt.

1. Februar 2019 — Amts­ge­richt Dres­den — die Gerichts­ver­hand­lung beginnt. Die Ankla­ge­schrift wird ver­le­sen. Das Poli­zei­vi­deo wird sich ange­schaut. Der Poli­zist und sein ver­meint­li­ches Opfer sagen aus. Auch vor Gericht bestä­tigt der Beamte auf Nach­frage die Kör­per­ver­let­zung. Er hätte einen Tritt im Unter­leib gespürt, mit einem lang anhal­ten­den Druck­schmerz, der erst nach Tagen all­mäh­lich ver­schwand. Da er im gesam­ten Ein­satz nicht wei­ter kör­per­lich atta­ckiert wurde, käme nur die­ser Tritt in Betracht. Zusätz­lich zu sei­ner Aus­sage stellt er auch noch einen Adhä­si­ons­an­trag. Damit macht er nun zivil­recht­li­che Ansprü­che, sprich Schmer­zens­geld, im Straf­ver­fah­ren gel­tend. Auf Nach­fra­gen der Ver­tei­di­ge­rin Andre Lesi­aks ant­wor­tet der Poli­zist sou­ve­rän und sie­ges­si­cher. Mit der Ent­las­sung des Poli­zis­ten aus dem Zeu­gen­stand ist die Anwäl­tin nicht ein­ver­stan­den. Er muss den Saal ver­las­sen. Es wird ein Beweis­an­trag gestellt — besag­ter Video­aus­schnitt aus der Saison-DVD. Das ver­meint­li­che Opfer stürmt her­vor, Tritt einen neben­ste­hen­den Fan, schlägt wild um sich und stoppt erst als ein wei­te­rer Beam­ter ihn an die Schul­ter greift. Des Wei­te­ren sind einige Beine zu sehen. Zwei davon, wel­che durch die Schuhe und Hose als Andre Lesi­aks iden­ti­fi­ziert wer­den kön­nen, dre­hen sich ein — er holt jedoch nicht um zum Tritt aus, son­dern geht in eine Schutz­hal­tung. Das Video beweist, dass der Poli­zist gelo­gen hat. Er wurde nicht getre­ten — jeden­falls nicht in die­ser Situa­tion. Als er wenig spä­ter wie­der in den Zeu­gen­stand geru­fen wird und das Video sieht, wider­ruft er sofort seine Aus­sage und zieht sei­nen Adhä­si­ons­an­trag zurück. Klein­laut ent­schul­digt er sich bei Dyna­mo­fan Andre Lesiak. Der Amts­rich­te­rin bleibt nichts ande­res übrig, als den Ange­klag­ten frei­zu­spre­chen. Andre Lesiak fällt ein Stein vom Herzen.

Ohne das ent­las­tende Video­ma­te­rial wäre Andre Lesiak nur auf Grund der Aus­sage des Poli­zis­ten wegen einer Kör­per­ver­let­zung ver­ur­teilt wor­den. Einer Tat, die er tat­säch­lich jedoch nie began­gen hat. Als Reak­tion auf das Urteil ent­schied sich Andre Lesiak in Abspra­che mit der Anwäl­tin den Poli­zis­ten wegen fal­scher Ver­däch­ti­gun­gen nach §164 StGB anzu­zei­gen. Der ver­meint­li­che Freund und Hel­fer, Hüter von Recht und Ord­nung, hätte in die­sem Fall eine Ver­ur­tei­lung bil­li­gend in Kauf genommen.

Eure Schwarz-Gelbe Hilfe

*Name durch die SGH geändert

Bild­quelle: bultras.net

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