Am Fuße eines markanten Berges liegt ist ein wildromantisches Städtchen in den Weiten des schwarz-gelben Dynamolandes. Klare Botschaften und Liebesbekundungen für die Sportgemeinschaft Dynamo Dresden säumen die Straßen und Zugstrecken der Region. Doch nicht allen Einwohnern dieser Ortschaft gefielen die Malereien einiger Dynamofans an den Stromkästen und die schwarz-gelben Verzierungen an den Häuserwänden.
Anzeigen wurden geschrieben, neueste Kunstwerke in Vereinsfarben fotografiert und vermessen, Klatsch & Tratsch aus der Nachbarschaft und des Schulhofs aufgeschnappt — die Polizei ermittelte auf Hochtouren.
Eines Tages im Jahr 2018 stolperten die ermittelnden Beamten allerdings über frische Spuren in der Umgebung eines heißen Tatorts — Malerutensilien und Sohlenabdrücke im Wald. Die Beamten rochen Lunte und so folgte, vorallem mit dem Blick auf den Vorwurf der Sachbeschädigung, eine Spurensicherung die im Laufe der Ermittlungen seines Gleichen suchte.
Die Gerüchte vom Schulhof wurden wieder hervorgeholt und das Profil eines üblen dynamischen Schmierfinks wurden deutlicher. Für einen jungen Dynamofan folgte eine Vorladung zur erkennungsdienstlichen Behandlung bei der örtlichen Polizeidienststelle. Aufgrund gefundener Spuren wollten diese neben Fingerabdrücken auch Bilder und eine Personenbeschreibung des Tatverdächtigen anfertigen.
Der noch minderjährige Schlachtenbummler suchte nun den Rat bei der Schwarz-Gelben Hilfe. Es folgte von Seiten der rechtlichen Vertretung des Beschuldigten ein Antrag auf gerichtliche Entscheidung über die Anordnung zur ED-Behandlung. Wenig später entschied das zuständige Amtsgericht, dass die Anfertigung von Bildern des Tatverdächtigen und die Erstellung einer Personenbeschreibung nicht rechtens seien, da hier ganz klar Vergleichsmaterialien, wie etwa Zeugenaussagen zum Täter oder ähnliches, in der Ermittlungsakte fehlten. Nur die Abgabe der Fingerabdrücke wäre zulässig, da an den gefundenen Materialien solche gefunden wurden.
Nachdem die Fingerabdrücke abgegeben wurden und diese scheinbar nicht identisch mit denen des Vergleichsmaterials waren, folgte der nächste Schritt der Ermittler. Nichtsahnend und mit blitzsauberen Schuhen im Wohnungskorridor, öffnete der junge Dynamofan am Nikolaustag des Jahres 2019 die Wohnungstür.
Doch anstatt des Nikolauses mit Süßigkeiten im Sack, standen nur Polizeibeamte mit Rute und Hausdurchsuchungsbeschluss in der Hand. Ziel der morgendlichen Polizeimaßnahme: die Beschlagnahmung aller Schuhe zum Vergleich mit dem am Tatort gefundenen Sohlenprofil.
Da aber auch hier die falschen Nikoläuse der Polizei nicht die richtigen Schuhen fanden, wollten diese noch nicht aufgeben und es folgte der finale Coup. Die am Ort der Malerei gefundenen Utensilien wurden noch einmal aus der Asservatenkammer geholt und auf DNA-Material gescannt. Man wurde fündig und es wurde menschliches Erbgut extrahiert. Es folgte die Anordnung zur DNA-Abgabe, welche auch vor dem Amtsgericht standhielt.
Damit erzielte die ermittelnde Polizei einen Sieg, da das am Tatort extrahierte Erbgut mit dem zwangsweise abgegebenen DNA-Abstrich identisch war.
Die Akte der Ermittler zu den Fanfarbmalereien für die SGD in der Region konnte nun endlich geschlossen und an die Staatsanwaltschaft übergeben werden. Doch diese stellte, auch nach Intervention der anwaltlichen Vertretung, kurzerhand nahezu alle Tatvorwürfe zu den Graffitis ein. Der Grund war so einfach, wie logisch, denn nur das Graffiti, an dem wirklich die Spuren gefunden wurden, kam als einzig nachweisbarer Tatort in Frage. Alle anderen Anschuldigungen zu etwaigen Farbmalereien mit Bezug zu den schwarz-gelben Kickern aus Dresden in der Region mussten nach § 170 Abs. 2 StPO fallen gelassen werden.
Vier Jahre nach Eröffnung der Ermittlungen folgte im März 2022 die Gerichtsverhandlung — das Verfahren gegen den damals noch minderjährigen Dynamofan wurde gegen ein paar dutzend Arbeitsstunden eingestellt. Ob sich der Aufwand der ermittelnden Polizeibeamten gelohnt hat, liegt nun am Ende im Auge des Steuerzahlers. Aufgrund des jugendlichen Alters und des Übereifers der polizeilichen Maßnahmen unterstützte die Schwarz-Gelbe Hilfe den Dynamofan umfassend bei der Begleichung der Anwaltskosten.
Eure Schwarz-Gelbe Hilfe