Wenn der Niko­laus zwei­mal klingelt …

7 Jun 2022 | Allgemein

Am Fuße eines mar­kan­ten Ber­ges liegt ist ein wild­ro­man­ti­sches Städt­chen in den Wei­ten des schwarz-gelben Dyna­mo­lan­des. Klare Bot­schaf­ten und Lie­bes­be­kun­dun­gen für die Sport­ge­mein­schaft Dynamo Dres­den säu­men die Stra­ßen und Zug­stre­cken der Region. Doch nicht allen Ein­woh­nern die­ser Ort­schaft gefie­len die Male­reien eini­ger Dyna­mo­fans an den Strom­käs­ten und die schwarz-gelben Ver­zie­run­gen an den Häuserwänden.
Anzei­gen wur­den geschrie­ben, neu­este Kunst­werke in Ver­eins­far­ben foto­gra­fiert und ver­mes­sen, Klatsch & Tratsch aus der Nach­bar­schaft und des Schul­hofs auf­ge­schnappt — die Poli­zei ermit­telte auf Hochtouren.

Eines Tages im Jahr 2018 stol­per­ten die ermit­teln­den Beam­ten aller­dings über fri­sche Spu­ren in der Umge­bung eines hei­ßen Tat­orts — Male­ru­ten­si­lien und Soh­len­ab­drü­cke im Wald. Die Beam­ten rochen Lunte und so folgte, vor­al­lem mit dem Blick auf den Vor­wurf der Sach­be­schä­di­gung, eine Spu­ren­si­che­rung die im Laufe der Ermitt­lun­gen sei­nes Glei­chen suchte.

Die Gerüchte vom Schul­hof wur­den wie­der her­vor­ge­holt und das Pro­fil eines üblen dyna­mi­schen Schmier­finks wur­den deut­li­cher. Für einen jun­gen Dyna­mo­fan folgte eine Vor­la­dung zur erken­nungs­dienst­li­chen Behand­lung bei der ört­li­chen Poli­zei­dienst­stelle. Auf­grund gefun­de­ner Spu­ren woll­ten diese neben Fin­ger­ab­drü­cken auch Bil­der und eine Per­so­nen­be­schrei­bung des Tat­ver­däch­ti­gen anfertigen.

Der noch min­der­jäh­rige Schlach­ten­bumm­ler suchte nun den Rat bei der Schwarz-Gelben Hilfe. Es folgte von Sei­ten der recht­li­chen Ver­tre­tung des Beschul­dig­ten ein Antrag auf gericht­li­che Ent­schei­dung über die Anord­nung zur ED-Behandlung. Wenig spä­ter ent­schied das zustän­dige Amts­ge­richt, dass die Anfer­ti­gung von Bil­dern des Tat­ver­däch­ti­gen und die Erstel­lung einer Per­so­nen­be­schrei­bung nicht rech­tens seien, da hier ganz klar Ver­gleichs­ma­te­ria­lien, wie etwa Zeu­gen­aus­sa­gen zum Täter oder ähn­li­ches, in der Ermitt­lungs­akte fehl­ten. Nur die Abgabe der Fin­ger­ab­drü­cke wäre zuläs­sig, da an den gefun­de­nen Mate­ria­lien sol­che gefun­den wurden.

Nach­dem die Fin­ger­ab­drü­cke abge­ge­ben wur­den und diese schein­bar nicht iden­tisch mit denen des Ver­gleichs­ma­te­ri­als waren, folgte der nächste Schritt der Ermitt­ler. Nichts­ah­nend und mit blitz­saube­ren Schu­hen im Woh­nungs­kor­ri­dor, öff­nete der junge Dyna­mo­fan am Niko­laus­tag des Jah­res 2019 die Wohnungstür.
Doch anstatt des Niko­lau­ses mit Süßig­kei­ten im Sack, stan­den nur Poli­zei­be­amte mit Rute und Haus­durch­su­chungs­be­schluss in der Hand. Ziel der mor­gend­li­chen Poli­zei­maß­nahme: die Beschlag­nah­mung aller Schuhe zum Ver­gleich mit dem am Tat­ort gefun­de­nen Sohlenprofil.

Da aber auch hier die fal­schen Niko­läuse der Poli­zei nicht die rich­ti­gen Schu­hen fan­den, woll­ten diese noch nicht auf­ge­ben und es folgte der finale Coup. Die am Ort der Male­rei gefun­de­nen Uten­si­lien wur­den noch ein­mal aus der Asser­va­ten­kam­mer geholt und auf DNA-Material gescannt. Man wurde fün­dig und es wurde mensch­li­ches Erb­gut extra­hiert. Es folgte die Anord­nung zur DNA-Abgabe, wel­che auch vor dem Amts­ge­richt standhielt.
Damit erzielte die ermit­telnde Poli­zei einen Sieg, da das am Tat­ort extra­hierte Erb­gut mit dem zwangs­weise abge­ge­be­nen DNA-Abstrich iden­tisch war.

Die Akte der Ermitt­ler zu den Fan­farb­ma­le­reien für die SGD in der Region konnte nun end­lich geschlos­sen und an die Staats­an­walt­schaft über­ge­ben wer­den. Doch diese stellte, auch nach Inter­ven­tion der anwalt­li­chen Ver­tre­tung, kur­zer­hand nahezu alle Tat­vor­würfe zu den Graf­fi­tis ein. Der Grund war so ein­fach, wie logisch, denn nur das Graf­fiti, an dem wirk­lich die Spu­ren gefun­den wur­den, kam als ein­zig nach­weis­ba­rer Tat­ort in Frage. Alle ande­ren Anschul­di­gun­gen zu etwa­igen Farb­ma­le­reien mit Bezug zu den schwarz-gelben Kickern aus Dres­den in der Region muss­ten nach § 170 Abs. 2 StPO fal­len gelas­sen werden.

Vier Jahre nach Eröff­nung der Ermitt­lun­gen folgte im März 2022 die Gerichts­ver­hand­lung — das Ver­fah­ren gegen den damals noch min­der­jäh­ri­gen Dyna­mo­fan wurde gegen ein paar dut­zend Arbeits­stun­den ein­ge­stellt. Ob sich der Auf­wand der ermit­teln­den Poli­zei­be­am­ten gelohnt hat, liegt nun am Ende im Auge des Steu­er­zah­lers. Auf­grund des jugend­li­chen Alters und des Über­ei­fers der poli­zei­li­chen Maß­nah­men unter­stützte die Schwarz-Gelbe Hilfe den Dyna­mo­fan umfas­send bei der Beglei­chung der Anwaltskosten.

Eure Schwarz-Gelbe Hilfe

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