Zah­len ohne Anwesenheit?

28 Juni 2020 | Abgeschlossene Verfahren

Mit Ver­wun­de­rung ent­nahm der Dyna­mo­fan Bernd Bött­cher* einem Schrei­ben der Staats­an­walt­schaft Ham­burg, dass er, mit­tels einer Zah­lung von 300,00€, das gegen ihn anhän­gende Straf­ver­fah­ren ein­stel­len las­sen kann — gemäß § 153a StPO. Er soll beim Aus­wärt­s­piel der SG Dynamo Dres­den bei den Ham­bur­ger Kiez­ki­ckern am 01.12.2018 mit­tels eines gefähr­li­chen Gegen­stan­des den Ver­such unter­nom­men zu haben, einen ein­ge­setz­ten Poli­zis­ten zu verletzen.

Bernd traute sei­nen Augen nicht mehr, war er doch zum ver­meint­li­chen Tat­zeit­punkt gar nicht in Ham­burg. Auf­grund sei­ner lang­jäh­ri­gen Mit­glied­schaft mel­dete sich bei der Schwarz-Gelbe Hilfe, wel­che ihm umge­hend einen Rechts­bei­stand zur Ver­gfü­gung stellte.

Durch einen Antrag auf Akten­ein­sicht konnte schnell Klar­heit geschaf­fen wer­den. Auf­grund einer Iden­ti­täts­fest­stel­lung des Dyna­mo­fans Bernd bei einem Heim­spiel der SGD wurde die­ses Bild mit den Bil­dern der Poli­zei Ham­burg ver­gli­chen. Ober­fläch­li­che Merk­male stimm­ten über­ein, bei genaue­rer Betrach­tung wurde klar — Bernd wurde Opfer einer Ver­wechs­lung. Dank eines Bewei­ses, wel­cher belegte das er nicht mal in der Nähe Ham­burgs war, wurde schnell die Unschuld klar.

Das Ver­fah­ren wurde nun ohne Geld­auf­la­gen gegen den Dyna­mo­fan letzt­end­lich Sei­tens der Staats­an­walt­schaft Ham­burg gemäß § 170 (2) StPO eingestellt.

Die Schwarz-Gelbe Hilfe über­nahm die vol­len Anwalts­kos­ten des Mitglieds.

Eure Schwarz-Gelbe Hilfe 

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