Mit Verwunderung entnahm der Dynamofan Bernd Böttcher* einem Schreiben der Staatsanwaltschaft Hamburg, dass er, mittels einer Zahlung von 300,00€, das gegen ihn anhängende Strafverfahren einstellen lassen kann — gemäß § 153a StPO. Er soll beim Auswärtspiel der SG Dynamo Dresden bei den Hamburger Kiezkickern am 01.12.2018 mittels eines gefährlichen Gegenstandes den Versuch unternommen zu haben, einen eingesetzten Polizisten zu verletzen.
Bernd traute seinen Augen nicht mehr, war er doch zum vermeintlichen Tatzeitpunkt gar nicht in Hamburg. Aufgrund seiner langjährigen Mitgliedschaft meldete sich bei der Schwarz-Gelbe Hilfe, welche ihm umgehend einen Rechtsbeistand zur Vergfügung stellte.
Durch einen Antrag auf Akteneinsicht konnte schnell Klarheit geschaffen werden. Aufgrund einer Identitätsfeststellung des Dynamofans Bernd bei einem Heimspiel der SGD wurde dieses Bild mit den Bildern der Polizei Hamburg verglichen. Oberflächliche Merkmale stimmten überein, bei genauerer Betrachtung wurde klar — Bernd wurde Opfer einer Verwechslung. Dank eines Beweises, welcher belegte das er nicht mal in der Nähe Hamburgs war, wurde schnell die Unschuld klar.
Das Verfahren wurde nun ohne Geldauflagen gegen den Dynamofan letztendlich Seitens der Staatsanwaltschaft Hamburg gemäß § 170 (2) StPO eingestellt.
Die Schwarz-Gelbe Hilfe übernahm die vollen Anwaltskosten des Mitglieds.
Eure Schwarz-Gelbe Hilfe