Frei­spruch nach angeb­li­cher Kör­per­ver­let­zung, Belei­di­gung und Wider­stands­hand­lung gegen­über einem Polizeibeamten

19 Aug. 2014 | Abgeschlossene Verfahren

Wer erin­nert sich nicht an die Aus­wärts­fahrt und den über­zo­ge­nen Ein­satz der Poli­zei vor der Wuhl­heide zum 60. Ver­eins­ju­bi­läum unse­rer Sport­ge­mein­schaft bei Union Berlin!?

Nach einer Inge­wahrs­am­nahme und dem Vor­wurf der Kör­per­ver­let­zung, der Belei­di­gung und einer Wider­stands­hand­lung gegen­über einem Poli­zei­be­am­ten, sah sich Car­los infolge des­sen mit einem Straf­be­fehl über 2.000,00 € durch das Amts­ge­richt Tier­gar­ten konfrontiert.

Nach kur­zer Abspra­che mit uns, der Schwarz-Gelben Hilfe und unse­rer Anwäl­tin, legte Car­los frist­ge­mäß Ein­spruch ein und bean­tragte Akten­ein­sicht beim Amts­ge­richt Tier­gar­ten in Berlin.

Um unnö­tige Kos­ten für Car­los zu erspa­ren, kon­tak­tier­ten wir unsere Kol­le­gen von der Eiser­nen Hilfe Union Ber­lin und baten deren Anwalt Car­los wei­ter zu vertreten.

Im ers­ten Ter­min Anfang April die­sen Jah­res wurde Car­los vor Gericht gehört und wies die Vor­würfe zurück. Da der anzei­gende Beamte zu die­sem Zeit­punkt im Urlaub war, wurde vom Gericht ein wei­te­rer Ter­min für Mitte April anbe­raumt. Dort erschien dann der Poli­zei­be­amte und machte seine Aus­sage. Er ging davon aus, dass Car­los tat­säch­lich der Täter sei, der die von ihm ange­zeig­ten Taten began­gen habe.

Das Gericht war, ins­be­son­dere was eine mög­li­che Wie­der­erken­nung des Täters anging, von der Aus­sage des Poli­zei­be­am­ten nicht über­zeugt und sprach Car­los frei.

Gegen die­ses Urteil legte die Staats­an­walt­schaft Ber­lin Beru­fung ein. Obwohl das Urteil noch nicht rechts­kräf­tig war, erreichte der Anwalt, dass das gegen Car­los bis Ende 2016 bestehende bun­des­weite Sta­di­on­ver­bot sofort auf­ge­ho­ben wurde. Es kam dann Mitte Juni zum Ter­min in der Beru­fungs­in­stanz vor dem Land­ge­richt Ber­lin. Dort machte erneut Car­los seine Aus­sage und auch der Poli­zei­be­amte wurde ein zwei­tes Mal gehört.

Die Rich­te­rin in der zwei­ten Instanz bemühte sich, den Sach­ver­halt umfas­send wei­ter auf­zu­klä­ren. Aber sowohl nach Ein­schät­zung des Gerich­tes, als auch der Staats­an­walt­schaft, reichte nach wie vor die Aus­sage des Poli­zei­be­am­ten nicht, um eine Ver­ur­tei­lung von Car­los zu rechtfertigen.

Die Staats­an­walt­schaft nahm dar­auf­hin die Beru­fung zurück, womit der Frei­spruch aus der ers­ten Instanz rechts­kräf­tig wurde. Alle Kos­ten des Ver­fah­rens fal­len der Staats­kasse zur Last. Car­los und die Schwarz-Gelbe Hilfe bedan­ken sich noch ein­mal recht herz­lich für die Mit­ar­beit bei der Eiser­nen Hilfe und deren Anwaltes. 

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