Anfang Juli erschien durch das “Rechtshilfekollektiv Chemie Leipzig” die Pressemitteilung über die Einstellung des §129-Verfahren gegen die Ultraszene der BSG Chemie Leipzig. Insgesamt wurde gegen mindestens 20 Mitglieder aus der grün-weißen Fanszene über drei Jahre wegen einer angeblichen Bildung einer kriminellen Vereinigung ein sogenanntes Strukturermittlungsermittlung durch die Generalstaatsanwaltschaft geführt.
Bei 921 Telefonanschlüssen wurde zwischen August 2015 und Mai 2016 mitgehört. Von 484 Telefonierenden seien auch Identitäten ermittelt und aktenkundig geworden. 371 der Abgehörten waren nachweislich nur Drittbetroffene – also Menschen, gegen die nicht einmal ein Anfangsverdacht bestand und nur lediglich Gesprächspartner der Fans waren. Mit dabei mindestens ein Journalist und drei Rechtsanwälte.
Nachdem zum zweiten Mal Ermittlungen nach §129 des Strafgesetzbuches gegen Chemie Leipzig-Fans eingestellt wurden, kritisierte auch die Vereinsführung der BSG Chemie Leipzig das Vorgehen der Generalstaatsanwaltschaft Dresden als Schwächung der gesamten Vereinsstruktur. Durch die Abhörmaßnahmen der 20 betroffenen Ultras wurden wahrscheinlich auch Gespräche mit Spielern und Funktionären abgehört, vom Abschrecken potentieller Sponsoren durch solche Ermittlungen ganz zu schweigen.
Die “Diablos Leutzsch” startete nun eine Solidaritätskampagne namens “129 Freunde” mit der betroffene Personen unterstützt und Aufklärung betrieben werden soll.