“Kri­mi­nelle Vereinigung”-Verfahren eingestellt

8 Aug. 2018 | Blick über den Tellerrand, Repression

Anfang Juli erschien durch das “Rechts­hil­fe­kol­lek­tiv Che­mie Leip­zig” die Pres­se­mit­tei­lung über die Ein­stel­lung des §129-Verfahren gegen die Ultra­szene der BSG Che­mie Leip­zig. Ins­ge­samt wurde gegen min­des­tens 20 Mit­glie­der aus der grün-weißen Fan­szene über drei Jahre wegen einer angeb­li­chen Bil­dung einer kri­mi­nel­len Ver­ei­ni­gung ein soge­nann­tes Struk­tur­er­mitt­lungs­er­mitt­lung durch die Gene­ral­staats­an­walt­schaft geführt.

Bei 921 Tele­fon­an­schlüs­sen wurde zwi­schen August 2015 und Mai 2016 mit­ge­hört. Von 484 Tele­fo­nie­ren­den seien auch Iden­ti­tä­ten ermit­telt und akten­kun­dig gewor­den. 371 der Abge­hör­ten waren nach­weis­lich nur Dritt­be­trof­fene – also Men­schen, gegen die nicht ein­mal ein Anfangs­ver­dacht bestand und nur ledig­lich Gesprächs­part­ner der Fans waren. Mit dabei min­des­tens ein Jour­na­list und drei Rechtsanwälte.
Nach­dem zum zwei­ten Mal Ermitt­lun­gen nach §129 des Straf­ge­setz­bu­ches gegen Che­mie Leipzig-Fans ein­ge­stellt wur­den, kri­ti­sierte auch die Ver­eins­füh­rung der BSG Che­mie Leip­zig das Vor­ge­hen der Gene­ral­staats­an­walt­schaft Dres­den als Schwä­chung der gesam­ten Ver­eins­struk­tur. Durch die Abhör­maß­nah­men der 20 betrof­fe­nen Ultras wur­den wahr­schein­lich auch Gesprä­che mit Spie­lern und Funk­tio­nä­ren abge­hört, vom Abschre­cken poten­ti­el­ler Spon­so­ren durch sol­che Ermitt­lun­gen ganz zu schweigen.

Die “Diablos Leutzsch” star­tete nun eine Soli­da­ri­täts­kam­pa­gne namens “129 Freunde” mit der betrof­fene Per­so­nen unter­stützt und Auf­klä­rung betrie­ben wer­den soll.

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