Säch­si­sches Kabi­nett ver­ab­schie­det neues Polizeirecht

25 Sep. 2018 | Allgemein, Blick über den Tellerrand

Die säch­si­sche Regie­rung, bestehend aus der Koali­tion zwi­schen den Par­teien SPD und CDU, hat am Diens­tag in Dres­den die Poli­zei­rechts­no­velle für Sach­sen ver­ab­schie­det. Damit wurde nun der Gesetz­ent­wurf zur Befas­sung an den Säch­si­schen Land­tag über­sandt. Die Novelle besteht im Kern aus zwei neuen Geset­zen zur Gefah­ren­ab­wehr für die Poli­zei­be­hör­den und den Polizeivollzugsdienst.

Das neue Poli­zei­voll­zugs­dienst­ge­setz ent­hält 107 Para­gra­phen. Hinzu kommt ein gan­zes Bün­del neuer oder erwei­ter­ter Befug­nisse. Dies sind bei­spiels­weise kon­kre­ti­sierte Observations- und neue Durch­su­chungs­mög­lich­kei­ten sowie Auf­ent­halts­an­ord­nun­gen und Kon­takt­ver­bote. Auch sind künf­tig umfas­sende Maß­nah­men der Tele­kom­mu­ni­ka­ti­ons­über­wa­chung gestat­tet. Die Poli­zei darf unter rich­ter­li­chem Vor­be­halt Verkehrs- und Nut­zungs­da­ten eines Betrof­fe­nen beim Tele­kom­mu­ni­ka­ti­ons­an­bie­ter aber auch bei Online-Plattformen erfra­gen und auch die Inhalte von Gesprä­chen abhören.

Die Video­tech­no­lo­gie im öffent­li­chen Raum erhält neue Ein­satz­ge­biete, so etwa auf etwa­igen pro­blem­be­haf­ten Ver­kehrs­rou­ten. Die auto­ma­ti­sierte Aus­wer­tung der Daten mit­tels einer Gesichts­er­ken­nung erschließt neue Mög­lich­kei­ten für Poli­zei und Staat und stellt Bürger- und Bür­ge­rin­nen des ver­meint­li­chen Rechts­staa­tes unter Generalverdacht.

Eine wei­tere Norm regelt die elek­tro­ni­sche Auf­ent­halts­über­wa­chung von Gefähr­dern mit­tels Fuß­fes­sel, wobei die Ein­stu­fung einer Per­son als “Gefähr­der” bis heute stark umstrit­ten ist, da es sich nicht um einen Rechts­be­griff handelt.

Des Wei­te­ren wird die Bewaff­nung der Säch­si­schen Poli­zei erwei­tert. So sol­len Spe­zi­al­ein­hei­ten in beson­de­ren Ein­satz­si­tua­tio­nen auch über Waf­fen mit erfor­der­li­cher Reich­weite und hoher Durch­schlags­kraft — zum Bei­spiel Maschi­nen­ge­wehre — verfügen.

Im aktu­el­len Gesetz­ent­wurf nicht ent­hal­ten sind Befug­nisse zur so genann­ten Quellen-TKÜ, zur Online-Durchsuchung und zum Ein­satz von Body-Cams. Über diese Punkte konn­ten sich SPD und CDU nicht eini­gen. Die Sozi­al­de­mo­kra­ten for­der­ten im Gegen­zug dafür eine umfang­rei­che Kenn­zeich­nungs­pflicht säch­si­scher Poli­zei­be­am­ter, eine For­de­rung, die für ver­meint­li­che Christ­de­mo­kra­ten nicht trag­bar gewe­sen wäre.

Im ers­ten Quar­tal 2019 soll die­ser Gesetz­ent­wurf im Säch­si­schen Land­tag zur fina­len Abstim­mung ste­hen. Bis dahin gilt es, den Wider­stand gegen die­sen schwe­ren Ein­griff in das Grund­ge­setz eines jeden Bür­gers und auch Fuß­ball­fans zu orga­ni­sie­ren und unse­ren Pro­test auch ins Sta­dion und auf die Straße zu tragen.

Ein Blick in ande­ren Bun­des­län­der, bei denen zehn­tau­sende Men­schen ihren Unmut bei Groß­de­mons­tra­tio­nen äußer­ten, dar­un­ter auch viele, teil­weise ver­fein­dete Fan­sze­nen gemein­sam gegen staat­li­che Will­kür und Ver­lust von ver­bürg­ten Frei­hei­ten pro­tes­tier­ten, zeigt, dass diese ein­schnei­den­den und demo­kra­tie­feind­li­chen Gesetze nicht ohne Wider­spruch hin­ge­nom­men werden.

Eure Schwarz-Gelbe Hilfe

Bild: Quelle

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