Die sächsische Regierung, bestehend aus der Koalition zwischen den Parteien SPD und CDU, hat am Dienstag in Dresden die Polizeirechtsnovelle für Sachsen verabschiedet. Damit wurde nun der Gesetzentwurf zur Befassung an den Sächsischen Landtag übersandt. Die Novelle besteht im Kern aus zwei neuen Gesetzen zur Gefahrenabwehr für die Polizeibehörden und den Polizeivollzugsdienst.
Das neue Polizeivollzugsdienstgesetz enthält 107 Paragraphen. Hinzu kommt ein ganzes Bündel neuer oder erweiterter Befugnisse. Dies sind beispielsweise konkretisierte Observations- und neue Durchsuchungsmöglichkeiten sowie Aufenthaltsanordnungen und Kontaktverbote. Auch sind künftig umfassende Maßnahmen der Telekommunikationsüberwachung gestattet. Die Polizei darf unter richterlichem Vorbehalt Verkehrs- und Nutzungsdaten eines Betroffenen beim Telekommunikationsanbieter aber auch bei Online-Plattformen erfragen und auch die Inhalte von Gesprächen abhören.
Die Videotechnologie im öffentlichen Raum erhält neue Einsatzgebiete, so etwa auf etwaigen problembehaften Verkehrsrouten. Die automatisierte Auswertung der Daten mittels einer Gesichtserkennung erschließt neue Möglichkeiten für Polizei und Staat und stellt Bürger- und Bürgerinnen des vermeintlichen Rechtsstaates unter Generalverdacht.
Eine weitere Norm regelt die elektronische Aufenthaltsüberwachung von Gefährdern mittels Fußfessel, wobei die Einstufung einer Person als “Gefährder” bis heute stark umstritten ist, da es sich nicht um einen Rechtsbegriff handelt.
Des Weiteren wird die Bewaffnung der Sächsischen Polizei erweitert. So sollen Spezialeinheiten in besonderen Einsatzsituationen auch über Waffen mit erforderlicher Reichweite und hoher Durchschlagskraft — zum Beispiel Maschinengewehre — verfügen.
Im aktuellen Gesetzentwurf nicht enthalten sind Befugnisse zur so genannten Quellen-TKÜ, zur Online-Durchsuchung und zum Einsatz von Body-Cams. Über diese Punkte konnten sich SPD und CDU nicht einigen. Die Sozialdemokraten forderten im Gegenzug dafür eine umfangreiche Kennzeichnungspflicht sächsischer Polizeibeamter, eine Forderung, die für vermeintliche Christdemokraten nicht tragbar gewesen wäre.
Im ersten Quartal 2019 soll dieser Gesetzentwurf im Sächsischen Landtag zur finalen Abstimmung stehen. Bis dahin gilt es, den Widerstand gegen diesen schweren Eingriff in das Grundgesetz eines jeden Bürgers und auch Fußballfans zu organisieren und unseren Protest auch ins Stadion und auf die Straße zu tragen.
Ein Blick in anderen Bundesländer, bei denen zehntausende Menschen ihren Unmut bei Großdemonstrationen äußerten, darunter auch viele, teilweise verfeindete Fanszenen gemeinsam gegen staatliche Willkür und Verlust von verbürgten Freiheiten protestierten, zeigt, dass diese einschneidenden und demokratiefeindlichen Gesetze nicht ohne Widerspruch hingenommen werden.
Eure Schwarz-Gelbe Hilfe
Bild: Quelle