SPIE­GEL: Prü­geln­der Poli­zist zu zehn Mona­ten Haft auf Bewäh­rung verurteilt

8 Aug. 2013 | Pressespiegel

Aus der Presse

Ein Münch­ner Poli­zist schlägt in einer Haft­zelle einer gefes­sel­ten Frau mit der Faust ins Gesicht. Gut acht Monate nach der Tat ent­schied nun das Amtsgericht.

Mün­chen — Zehn Monate Haft auf Bewäh­rung — so lau­tet das Urteil gegen einen Münch­ner Poli­zis­ten, weil er eine gefes­selte Frau auf der Poli­zei­wa­che geschla­gen hat. Der Amts­rich­ter ver­hängte zudem wegen Kör­per­ver­let­zung im Amt eine Geld­auf­lage von 3000 Euro, die der Beamte an eine gemein­nüt­zige Ein­rich­tung zah­len muss.

Der 33-Jährige hatte der am Boden lie­gen­den Frau mit einem Faust­hieb das Nasen­bein und einen Augen­höh­len­bo­den gebro­chen. Vor Gericht bestritt er eine gezielte Atta­cke. Er habe ver­sucht, die auf­ge­regte Frau zu beru­hi­gen, sagte der Poli­zist aus. Sie habe ihn ange­spuckt und sei mit dem Ober­kör­per hoch­ge­schnellt. Aus Angst, sie könnte ihn tref­fen, habe er blitz­schnell zu sei­nem Schutz eine Arm­be­we­gung in Rich­tung ihres Gesichts gemacht. Der Rich­ter sah eben­falls eine Pro­vo­ka­tion der 22 Jahre alten Frau, die in dem Pro­zess als Neben­klä­ge­rin auf­trat: “Sie haben sich durch­aus dane­ben benom­men.” Der Beamte hätte aber in der Situa­tion nicht zuschla­gen dürfen. 

Der Rich­ter folgte dem Antrag der Staats­an­walt­schaft. Der Ver­tei­di­ger hatte Frei­spruch bean­tragt und argu­men­tiert, sein Man­dant habe in Not­wehr gehandelt.

Quelle: Spie­gel

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