Ver­fah­rens­ein­stel­lung ohne Bauchschmerzen

12 Aug. 2015 | Abgeschlossene Verfahren

Rolf und seine Freunde besuch­ten wie so oft ein Heim­spiel der SGD. Zu Gast war Ende Sep­tem­ber 2014 seit lan­gem mal wie­der der Chem­nit­zer FC, der aller­dings keine Punkte aus Elb­flo­renz ent­füh­ren konnte. “Ent­führt” wur­den aber Rolf und zwei sei­ner Freunde nach dem Spiel. Wieso? Nach Spie­lende schlen­der­ten sie über die Pra­ger Straße, wo sie von her­bei­ei­len­den Poli­zis­ten “zur Seite genom­men wur­den”. Der Rest ist schnell erzählt: Die Per­so­na­lien wur­den fest­ge­stellt und als Begrün­dung ein Über­griff auf Gäs­te­fans in einer Tief­ga­rage genannt. Da Rolf und Co. sich kei­ner Schuld bewusst waren, ver­lie­ßen sie den Ort der Per­so­na­li­en­fest­stel­lung — aller­dings mit gehö­ri­gen Bauch­schmer­zen. Die Bauch­schmer­zen wur­den grö­ßer, als die erste Vor­la­dung ein­traf. Der Vor­wurf darin: Schwere Kör­per­ver­let­zung. Eine schwere Kör­per­ver­let­zung bedeu­tet, dass das Opfer einen schwe­ren oder dau­er­haf­ten Scha­den durch den Täter davon getra­gen hat. In min­der schwe­ren Fäl­len wird die­ser Vor­wurf mit einer Frei­heits­strafe von min­des­tens sechs Mona­ten geahn­det. Nach Rück­spra­che mit der Schwarz-Gelben Hilfe wurde nun ein Anwalt ein­ge­schal­tet, der nach Akten­ein­sicht, die Bauch­schmer­zen der Drei lin­dern konnte. Vor weni­gen Tagen kam nun die Ein­stel­lung des Verfahrens.

Rolf und Co. konn­ten somit diese miss­li­che Situa­tion gut über­ste­hen. Die Schwarz-Gelbe Hilfe betei­ligt sich an den Anwaltskosten.

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