In der jüngeren Vergangenheit sahen sich einige Dynamofans mit dem Vorwurf der Sachbeschädigung (§ 303 StGB) seitens der Bundespolizei konfrontiert. In Zuge dessen wurde ebenfalls der Verdacht erhoben, dass die Beschuldigten Dynamofans Verunreinigung von Bahnanlagen, Betriebsteinrichtungen oder eines Fahrzeuges vorgenommen haben, was eine Ordnungswidrigkeit nach § 64b der Eisenbahn-Bau- und Betriebsordnung (EBO) darstelle.
Die Vorwürfe klangen immer wieder gleich: Die beschuldigten Schlachtenbummler sollen bei Zugfahrten zu Auswärtsspielen der Sportgemeinschaft Dynamo Dresden die im Verkehrsmittel befindlichen Kameras abgeklebt haben, um die Aufklärung möglicher Straftaten und Ordnungswidrigkeiten zu verhindern. Nach Ankunft der Züge sollen diese nun in einem verschmutzen Zustand vorgefunden worden sein.
Nach Abschluss der polizeilichen Ermittlungen wurden diese Vorwürfe in den meisten Fällen aus unterschiedlichen Gründen seitens der Staatsanwaltschaft eingestellt. Doch eine Staatsanwaltschaft in der sächsischen Provinz beließ es nicht bei einer Einstellung und so erhielt der Betroffene einen Strafbefehl in Höhe von 30 Tagessätzen á 40,00€ — also insgesamt 1.200 €.
Mit der Hilfe der Schwarz-Gelben Hilfe wurde nun eine Anwältin eingeschaltet, die für den Dynamofan in Einspruch ging und die Vorwürfe mittels Akteneinsicht prüfte. Die restliche Geschichte ist nun sehr schnell erzählt, denn die Beweislage gegen den Dynamofan war sehr dünn und die Gerichtsverhandlung am Amtsgericht Kamenz dauerte gerade einmal sechs Minuten! Die Bilder von einer anderen Überwachungskamera zeigten zwar den betroffenen Fan und dass er sich zum Zeitpunkt der vermeintlichen Tat unglücklicherweise in der Nähe des Tatorts aufhielt. Allerdings blieb unklar, ob und vorallem wer eine Kamera mittels Aufkleber überklebte. Dies war gar nicht zu erkennen. Dem Richter wurde die Klärung des Sachverhalts wohl zu umständlich und so stellte er das Gerichtsverfahren nach § 153 StPO ein. Des Weiteren beschloss er, dass alle Auslagen, sprich Gerichts- und Anwaltskosten, der Staat tragen muss.
Eure Schwarz-Gelbe Hilfe