Der säch­si­sche Weg mit Poli­zeik­ri­tik umzu­ge­hen — über die zen­trale Beschwer­de­stelle der Polizei

16 Feb 2017 | Allgemein, Blick über den Tellerrand

Seit dem 5. Januar 2016 exis­tiert in Sach­sen eine zen­trale Beschwer­de­stelle der Poli­zei, wel­che dem Staats­mi­nis­te­rium des Innern (SMI) unter­stellt ist. An diese kön­nen sich Bür­ger und Bür­ge­rin­nen nicht nur bei Hin­wei­sen und Anre­gun­gen zur Arbeit der Poli­zei des Frei­staa­tes Sach­sen wen­den, son­dern auch dann, wenn sich von der Poli­zei falsch behan­delt füh­len. Alle ein­ge­gan­ge­nen Sach­ver­halte sol­len geprüft und zusam­men mit den betrof­fe­nen Poli­zei­dienst­stel­len aus­ge­wer­tet wer­den. Auch für säch­si­sche Poli­zis­ten steht der Weg der Beschwerde über diese Dienst­stelle des Staats­mi­nis­te­ri­ums des Innern offen. „Durch die Beschwer­de­stelle soll das Ver­trau­ens­ver­hält­nis zwi­schen der Poli­zei und den Ein­woh­nern in Sach­sen wei­ter gestärkt wer­den“, erklärte Innen­mi­nis­ter Mar­kus Ulbig (CDU) Ende Dezem­ber 2015 gegen­über der Säch­si­schen Zei­tung. Die Arbeit der Poli­zei solle so noch trans­pa­ren­ter werden.

Doch nicht ein­mal ein Jahr nach dem Beginn gibt es nun schon erste Kri­tik an der Arbeit der Beschwer­de­stelle. Zwar nah­men die fünf Ange­stell­ten, jeweils zwei Polizeivollzugs- und Ver­wal­tungs­be­amte, sowie ein Tarif­be­schäf­tig­ter, bis­lang weit mehr als 200 Beschwer­den und 445 Sach­ver­halte mit sons­ti­gen Anlie­gen ent­ge­gen. Die Resul­tate der Beschwer­de­vor­gänge, von denen 198 durch die Dienst­stelle bear­bei­tet wur­den, liegt im Ver­hält­nis zu den Kon­se­quen­zen augen­schein­lich Recht im Argen und lässt erheb­li­che Zwei­fel am eigent­li­chen Sinn einer sol­chen Beschwer­de­instanz. Bei der Über­prü­fung der Ergeb­nisse der o.g. bear­bei­te­ten Beschwer­den stellte sich her­aus, dass sich ledig­lich 10% der ins­ge­samt 200 Beschwer­den als begrün­det und 35 Beschwer­den als teil­weise begrün­det erwie­sen. Nach­fol­gend konnte zu 17 Beschwer­den keine Ent­schei­dung getrof­fen wer­den, u.a., weil die Sach­ver­halte andere Behör­den betra­fen oder zur recht­li­chen Wür­di­gung der Staats­an­walt­schaft vor­ge­legt wur­den. Aller­dings haben (Stand 31.12.2016) die durch die Zen­trale Beschwer­de­stelle an die Poli­zei­dienst­stel­len zur Bear­bei­tung abge­ge­be­nen Beschwer­den bis heute zu kei­ner­lei inter­nen dienst­recht­li­chen Kon­se­quen­zen geführt.

Zu Kon­se­quen­zen für die Beschwer­de­füh­rer, also für Bür­ger, die sich über die Poli­zei bei die­ser zen­tra­len Dienst­stelle beschwert hat­ten, führte es in min­des­tens drei Fäl­len. In die­sen Vor­gän­gen wurde wäh­rend oder nach abschlie­ßend bear­bei­te­ten Beschwer­de­vor­gän­gen von Amts wegen oder von Bediens­te­ten der säch­si­schen Poli­zei Anzeige wegen der Sach­ver­halte oder wegen der im Beschwer­de­ver­fah­ren ange­führ­ten Beweis­mit­tel ermit­telt. Alle diese drei Ermitt­lungs­ver­fah­ren lie­gen der­zeit bei säch­si­schen Staats­an­walt­schaf­ten zur Bear­bei­tung. Wir for­dern des­halb die Ein­rich­tung einer unab­hän­gi­gen Kon­troll­stelle der säch­si­schen Poli­zei. Die Arbeit der Poli­zei muss im Bedarfs­fall außer­halb der Behörde durch neu­trale Instan­zen kon­trol­liert wer­den kön­nen. Als posi­ti­ves Bei­spiel gilt dabei die staat­li­che Stelle IPCC (Inde­pen­dent Police Com­plaints Com­mis­sion) im Ver­ei­nig­ten König­reich Eng­land und Wales, wel­che Beschwer­den gegen die Poli­zei nach­geht und bei schwer­wie­gen­den Vor­wür­fen auch eigen­stän­dig und unab­hän­gig ermittelt.

Solange es eine sol­che unab­hän­gige Kom­mis­sion nicht gibt, stellt dies ein Pro­blem für die Trans­pa­renz und das Ver­trau­ens­ver­hält­nis zwi­schen Bür­gern, Poli­zei und dem demo­kra­ti­schen Rechts­staat dar.

“Quis cus­to­dit cus­to­des? — Wer bewacht die Wächter?”

Eure Schwarz-Gelbe Hilfe

Bild­quelle: lvz.de

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