Gerichts­ter­min wegen eines angeb­li­chen Schalraubs

11 Nov. 2013 | Abgeschlossene Verfahren

Max und Moritz staun­ten nicht schlecht, als sie letz­tes Jahr im August nach dem 1860-Heimspiel das McDo­nalds auf der Pra­ger Straße ver­lie­ßen. Sie und wei­tere Besu­cher des Schnell­re­stau­rants durf­ten an eine her­bei­ei­lende Poli­zei­ein­heit ihre Per­so­na­lien abge­ge­ben sowie freund­lich in die Kamera gucken. Anlass war ein kürz­lich pas­sier­ter Raub von Fanu­ten­si­lien, wobei wohl zwei Gäs­te­fans Schal und Tri­kot abge­ben muss­ten. Der Hin­weis auf das über halb­stün­dige Ver­wei­len im McDo­nalds sowie die Bestä­ti­gung der Aus­sage dank der Video­auf­nah­men des Restau­arants wur­den von den Beam­ten ignoriert.
Es kam wie es kom­men musste. Max und Moritz beka­men gericht­li­che Vor­la­dun­gen und durf­ten sich mit dem Vor­wurf der räu­be­ri­schen Erpres­sung aus­ein­an­der­set­zen. Durch eine früh­zei­tige Kon­takt­auf­nahme zur Schwarz-Gelben Hilfe konn­ten fähige Anwälte ver­mit­telt sowie ein bereits aus­ge­spro­che­nes Sta­di­on­ver­bot bis zur Urteils­ver­kün­dung aus­ge­setzt wer­den. Der Gerichts­ter­min an sich ent­wi­ckelte sich zu einem bes­se­ren Witz. Beide dama­li­gen Opfer konn­ten weder die Ange­klag­ten wie­der­erken­nen (wie auch?) noch konn­ten sie Anga­ben machen, warum in der Ver­fah­rens­akte ein Ver­merk “mit hun­dert­pro­zen­ti­ger Sicher­heit ist das der Täter” zu fin­den war. Auf wei­tere Zeu­gen konnte im Anschluss ver­zich­tet wer­den. Staats­an­walt­schaft und Ver­tei­di­ger for­der­ten einen Frei­spruch, wel­cher auch als Urteil bestä­tigt wurde. In der Urteils­ver­kün­dung sprach der Rich­ter von gro­ber Fahr­läs­sig­keit sei­tens der Beam­ten, die solch einen Satz als offi­zi­el­len Ver­merk fest­hiel­ten, ohne inten­si­ver Nachzufragen.
Max und Moritz sind froh, dass sich ihre Unschuld doch noch bestä­ti­gen ließ — Kos­ten für die Anwälte bestehen trotz­dem. Der Fall zeigt deut­lich, wie leicht Fuss­ball­fans in die Müh­len der Jus­tiz gera­ten kön­nen. Die Schwarz-Gelbe Hilfe unter­stützt natür­lich die Ange­klag­ten bei der Bewäl­ti­gung der Anwaltsrechnung.

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