Das Amtsgericht Freiburg im Breisgau sah am 14. Mai 2020 den Vorwurf des Wurfs einer bengalischen Fackel in Richtung einer Polizeikette durch einen Dynamofan als nicht erwiesen an. Nach insgesamt drei Verhandlungstagen, die sich durch verschiedenste Unterbrechungen über fast 10 Monate zogen, wurde der Fußballanhänger somit von den Anklagepunkten des tätlichen Angriffs auf Vollstreckungsbeamte in Tateinheit mit versuchter gefährlicher Körperverletzung freigesprochen.
Am 25. Oktober 2017 trat die Sportgemeinschaft Dynamo Dresden in der 2. Runde des DFB-Pokals beim Sportclub aus Freiburg an. Über diese Partie gibt es neben dem sportlichen Ausscheiden der Dresdner Dynamos auch aus fantechnischer Sicht Einiges, vorallem Negatives, zu berichten. Unzählige Kontrollen, Personalienfeststellungen, erkennungsdienstliche Behandlungen vor und nach dem Spiel, Ingewahrsahmnahmen und sogar eine ca. 120 Personen starke Fangruppe, welche von der Autobahn direkt auf ein abgelegenes Gelände durch die Polizei geführt wurden und dort bis Spielende verschiedenste Maßnahmen über sich ergehen lassen musste.
Ausgangspunkt dieses Verfahrens ist auch hier die Kontrolle und die erkennungsdienstliche Behandlung einer Gruppe von Dynamofans auf dem Weg zum Dreisamstadion. Bemerkenswert ist, dass diese bereits schon das erste Mal auf der Autobahn durch die Polizei angehalten und durchsucht wurden. Eine zweite polizeiliche Kontrolle durchliefen die Fußballfans direkt am Parkplatz des Autos und wenig später folgte Kontrolle Nummer drei mit einer anschließenden erkennungsdienstlichen Behandlung, sprich Videografierung, der Fans. Diese letzte Maßnahme sollte für den Dynamofan Karl Kater* Ausgangspunkt eines langwierigen Verfahrens inklusive einem anderthalbjährigen bundesweiten Stadionverbots sein. Dass bei allen drei Kontrollen und auch der späteren Durchsuchung durch den Ordnungsdienst weder bei ihm, noch bei seinen Kumpels ein pyrotechnischer Gegenstand gefunden wurde, interessiert im späteren Verfahren die ermittelnden Polizisten wenig.
Das Pokalspiel der SGD geht 3:1 verloren — die Stimmung im Gästeblock, durch das aggressive Auftreten der behelmten Polizei und den Unmengen an Kontrollen im Vorfeld, angespannt. Zu allem Überfluss erteilt die Polizei eine halbstündige Blocksperre — gegen 23 Uhr kommt es im Bereich des Ausgangs zu Unruhen und Sachbeschädigungen. Ein bengalisches Feuer wird entzündet und wird in Richtung der Polizeikette geworfen. Es trifft nicht und niemand wird verletzt. Der Täter verschwindet im Dickicht der Massen — Karl Kater steht in diesem Moment noch auf den Traversen des Dreisamstadions und schreibt seiner Freundin, dass es hier wohl noch etwas dauert.
Die Ermittlungen beginnen, Videos und Bilder werden abgeglichen und körperliche Merkmale verglichen, anscheinend werden die Ermittler fündig, wonach sie suchen. Karl Kater wird im Dezember 2017 als Beschuldigter von der Polizei vorgeladen. Er geht nicht hin, macht somit von seinem Recht zur Aussageverweigerung Gebrauch. Die Daten des Beschuldigten werden an den SC Freiburg weitergereicht, welche ein Stadionverbot bis Mitte 2019 aussprechen — die Bitte, das Stadionverbot aufzuheben oder auf Bewährung auszusprechen, bleibt erfolglos.
Anfang Mai 2019 erhält er einen Strafbefehl über 90 Tagessätze a 20,00€, d.h. er soll 1.800,00€ zahlen. Er wendet sich als Mitglied an die Schwarz-Gelbe Hilfe — anwaltliche Unterstützung wird herangezogen, Einspruch eingelegt.
Der erste Verhandlungstag beginnt am 1. August 2019. Die Verteidigerin Karl Katers bestreitet die Vorwürfe gegen ihren Mandaten. Sie wendet ein, dass weder er das Bengalo geworfen hat, noch dass er dort in der Nähe des Werfers gestanden hätte oder gar dem Werfer in irgendeiner Form ähnlich sehe.
Die WhatsApp-Nachrichten zum Tatzeitpunkt werden als Gegenbeweis vorgelegt und verlesen. Ein Beweisantrag auf die Herausgabe der Videoaufzeichnungen des Gästebereichs scheitert, da diese schon gelöscht wären. Die Polizei hatte diese während ihrer Ermittlungen auch gar nicht erst angefordert und somit eine einseitige Beweisaufnahme und ‑analyse getätigt.
Die geladenen Polizisten der Beweis- und Festnahmeeinheit (BFE) aus Bruchsaal konnten keine Aussagen zum Aussehen des Werfers machen, auch waren sie nicht an der Videoanalyse beteiligt. Die Verhandlung wird unterbrochen.
Es folgt der zweite Verhandlungstag am Amtsgericht Freiburg. Es ist der 24.10.2019. Dieses Mal wird eine Beamtin geladen, welche die Auswertung des Videos vornahm. Diese war sich nun zu einhundertprozent sicher Karl Kater als den vermeintlichen Übeltäter ausgemacht zu haben. Sie hätte durch ihre Berufstätigkeit soviel Erfahrung gesammelt und auch in 15 Jahren noch nie einen Täter falsch identifiziert.
Erneut werden die Bilder am Pult der Richterin verglichen. Auf Nachfrage der Verteidigung, wie groß sie denn den Täter schätze, wiegelte die Zeugin ab. Videobilder würden manchmal die Realität verzerren und sie möchte dazu keine Angaben machen. Auf den Bildern hätte der Täter etwa männliche Durchschnittsgröße von ca. 1,80m — Karl Kater allerdings ist viel kleiner.
Doch die Beamtin blieb bei ihrer Identifizierung — die Richterin teilte diese Sicherheit nicht. Auch die Verteidigerin des Beschuldigten, Linda Röttig, wird nach dem Freispruch gegenüber der Badischen Zeitung sagen: “Mein Mandant war damals 21 — und der Mann auf dem Bild sieht eher aus wie 40.”
Das Gericht gibt schließlich ein anthropologisches Gutachten in Auftrag. Das Ergebnis wird nun am dritten Verhandlungstag, am 14. Mai 2020, also über ein Jahr nach Erhalt des Strafbefehls, verlesen.
Das Ergebnis: Ob der Angeklagte der Mann auf den Videobildern ist, könne man aufgrund der Bilder überhaupt gar nicht sagen. Unter diesen Umständen musste auch die Staatsanwaltschaft eingestehen, dass man den Beschuldigten Karl Kater nur freisprechen könne.
Die Verfahrenskosten, inklusive Anfahrts- , Anwalts- und Gutachterkosten, muss nun die Staatskasse tragen. Eine Wiedergutmachung für die Zeit außerhalb des Stadions wird Karl Kater wohl nicht erhalten.
Eure Schwarz-Gelbe Hilfe
*Name durch die SGH geändert