Inge­wahrs­am­nahme & Vernehmung

Die Poli­zei muss der fest­ge­nom­me­nen Per­son mit­tei­len, dass sie beschul­digt ist und was ihr zur Last gelegt wird. Außer­dem muss der Poli­zei­be­amte dar­über beleh­ren, dass man jeder­zeit einen Ver­tei­di­ger kon­tak­tie­ren kann. Der Poli­zei­be­amte muss auch bei der Kon­takt­auf­nahme behilf­lich sein, z.B. durch Bereit­stel­lung der Liste über anwalt­li­che Notdienste.

Daher gilt: Ver­langt freund­lich, aber bestimmt nach einem Tele­fon­ge­spräch mit Eurem Anwalt! Fragt, bevor Ihr anruft, wo Ihr euch genau befin­det und wie man die Dienst­stelle tele­fo­nisch errei­chen kann!

Nach Angabe der Per­so­na­lien hat man als Beschul­dig­ter grund­sätz­lich das Recht, die Aus­sage zu ver­wei­gern. Von die­sem Recht sollte jeder Beschul­digte Gebrauch machen! Dadurch ent­steht Euch kein Nach­teil. Das Wich­tigste: Macht auf kei­nen Fall Anga­ben zur Sache! Viele den­ken, dass es gut ist, mit den Beam­ten zu spre­chen. Das ist nicht rich­tig! Oft sagen die Ermitt­ler zu Beschul­dig­ten, dass sie aus­sa­gen sol­len, dann wür­den sie nicht so hart bestraft wer­den und alles würde sich auf­klä­ren. Glaubt das nicht! Poli­zis­ten bie­ten Euch das „Du“ und eine Ziga­rette an und ver­wi­ckeln euch in ein schein­bar freund­schaft­li­ches Gespräch. Juris­ten bezeich­nen diese Vor­ge­hens­weise als kri­mi­na­lis­ti­sche List. Die ist zwar nicht ver­bo­ten, für Beschul­digte aber äußerst gefährlich.

Beach­tet immer: Keine Aus­sage als Beschul­dig­ter! Du kannst als Betrof­fe­ner nicht erken­nen, wel­che Aus­sage für dich gut ist und wel­che schlecht. Feh­ler zu Beginn des Ver­fah­rens sind oft nicht mehr wie­der­gut­zu­ma­chen. Infor­miert einen Rechts­an­walt oder die Schwarz-Gelbe Hilfe!

Dauer der Fest­hal­tung ohne Haftbefehl
Die Poli­zei kann Euch bis zum Ablauf des Fol­ge­ta­ges vor­läu­fig fest­neh­men. Dabei muss sie Euch u.a. mit­tei­len, warum Ihr vor­läu­fig fest­ge­nom­men wur­det und dass es Euch frei­steht, Anga­ben zur Sache zu machen. Auch hier gilt: Ihr habt jeder­zeit das Recht, einen Anwalt zu kon­tak­tie­ren. Wenn Ihr noch län­ger in Haft blei­ben sollt, müsst Ihr dem Haft­rich­ter vor­ge­führt wer­den. Die­ser müsste dann die Unter­su­chungs­haft anordnen.